Bildnachweis: ericajoy auf Flickr.com E-Book-Reader gibt es schon eine ganze Weile auf dem Markt. Amazon hat als einer der großen Anbieter bereits 2007 die erste Version des E-Book-Readers „Kindle“ auf den Markt gebracht. Bei der Buchmesse 2008 vorgestellt, fristet der Kindle in Deutschland noch ein eher stiefmütterliches Dasein. Bei Amazon ist er noch nicht ohne Weiteres zu bekommen, dennoch finden sich immer mehr Fans. Wenigstens auf dem US-amerikanischen Markt gibt es jetzt aber Probleme. Der gerade von Amazon vorgestellte E-Book-Reader „Kindle2“ musste herbe Kritik von Author’s Guild, dem amerikanischen Schriftstellerverband einstecken. Das Gerät ist mit einer Text-to-Speech-Software ausgestattet, die es dem Anwender ermöglicht, das jeweilige E-Book von einer Computerstimme vorgelesen zu bekommen, die qualitativ der menschlichen Stimme sehr nahe kommen soll. Paul Aiken, der Chef des Verbandes, sieht mit dieser Vorlesefunktion des Gerätes die Urheberrechte, im Speziellen die Tonaufführungsrechte, der Autoren verletzt. Das wird jedoch von renommierten Rechtsanwälten bezweifelt. So argumentiert der Urheberrechtsanwalt Ben Sheffner laut dem US-Branchennmagazin C-Net, dass hier keine öffentliche Aufführung vorläge. Auch Harvard-Jurist Jonathan Zittrain sagt, dass kein Urheberrecht verletzt werde, solange keine Tonaufnahme des gesprochenen Textes erstellt wurde. Worum geht es? Text-to-Speech-Software ist nicht neu. Bereits 1968 wurde das erste komplette Computersystem vorgestellt. Aus der Wissenschaftsgeschichte weiß man jedoch, dass die Entwicklungen der künstlichen Sprache bis ins 13. Jahrhundert zurückgehen. Text-to-Speech-Software dient heute vor allem sehbehinderten Menschen bei der Erfassung geschriebener Texte. Es ermöglicht dem Blinden sich einen Text am Bildschirm vorlesen zu lassen. Weitere Anwendungen Inzwischen gibt es weitere Anwendungen. So nutzen Dozenten die Software um Vorträge aufzuzeichnen, Autoren nutzen sie, um ihre selbst geschriebenen Texte zu überprüfen. Auch Produzenten von Audio-Podcasts und -Blogs finden Anwendungsmöglichkeiten. In der Musikproduktion gibt es bereits seit den 1940er Jahren ein Gerät, das Vocoder heißt und die menschliche Stimme auf Tastendruck nachbildet und verändert. Bei aller Euphorie muss man jedoch auch die Probleme erkennen und benennen. So ist die Phonetik eines der größten Herausforderungen der Softwareentwickler. Bisher konnten nur computergenerierte Stimmen, die wenig Ähnlichkeit mit einer menschlichen Stimme hatten, die Texte nachsprechen. Die Qualität der neuen E-Book-Reader ist dabei wesentlich verbessert worden. Blogpiloten Fazit Auch wenn die digitalen Reader von E-Books und E-Papers inzwischen eine neue Dimension der Text-to-Speech Software erreicht haben, ist kaum vorstellbar, dass das Urheberrecht in unzulässiger Weise allein nur durch die bessere Qualität beim Vorlesen beeinträchtigt wird. Schließlich ist der Prozess des synthetisierten Vorlesens seit mehr als 40 Jahren bekannt. Ob sich diese Geräte auf dem Deutschen Markt durchsetzen ist auch nicht sicher. Ein Blog, Schlagzeilen oder Kurzmeldungen am Bildschirm zu lesen ist eine Sache. Ein gutes Buch muss aber Seiten zum Blättern haben.
I posted to blogpiloten.de
Text-to-Speech: Kindle vs. Urheberrechte
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/59AbyPZNWeY/

Your favourite external commenting service goes here! I recommend http://www.disqus.com
