Der Trubel um die Abschaltung der Website kino.to ist groß. Den Betreibern wirft man “Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen” vor und das obwohl augenscheinlich keine Urheberrechtsverletzung geschah. Die Seite, die eigentlich nur als Suchmaschine für Filme und Videos fungierte und keine Inhalte auf die eigenen Server lud, wurde am Mittwoch einer Großrazzia in insgesamt 20 Städten in Deutschland und im Ausland unterzogen. Laut http://www.heise.de waren daran über 200 Polizisten, Steuerfahnder und Computerspezialisten beteiligt. Ein Aufkommen das ziemlich an Hollywood Filme und der Zersprengung global agierender Drogenringe erinnert. Die Meinungen darüber im Land gehen auseinander und doch ist die Fraktion der Kritiker lauter als die der Befürworter. Am lautesten aber handelte gestern die Hackergruppe “Anonymous”, die mittels DDoS-Attacken die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – kurz GVU – überlastete und somit nicht mehr zugänglich machte. Die Anzeige der GVU führte zu den Ermittlungen gegen die Betreiber von kino.to und schließlich zu den Festnahmen der Personen. Eine Stellungnahme folgt prompt..
Lifestream » urheberrecht
kino.to: Anonymous schaltet GVU Website ab!
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/M-2WUCd__zo/
June 10 2011, 9:16pm
INTERVIEW: Recht im Web (Dr. Till Kreutzer)
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/pGdaOOPyUpI/
Auf der letzten re:publica hat das SAE-Team zusammen mit Stefan Mey ein Video-Interview mit Dr. Till Kreutzer von irights.info geführt und dabei Themen wie die Urheberrechtsdebatte, Rechte und Pflichten von Bloggern sowie die Digitale Gesellschaft in den Blick genommen:
June 7 2011, 10:15am
Frei zugängliche Inhalte will kein Mensch
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/Q0vF7PaIiKM/
Was ist vor ein paar Tagen passiert? Die Meldung des Tages aus Sicht der Buchverlage kam aus New York: Das dortige Bezirksgericht lehnte das Google Book Settlement ab, womit der Konzern künftig für die Digitalisierung von Literatur in jedem Fall die Zustimmung der Rechteinhaber braucht. Siehe da: das Internet ist kein rechtsfreier Raum … Ich finde das Urteil gut, weil bestehendes Recht eingehalten werden muss. Es sollte sich niemand darüber hinweg setzen dürfen, wie wir das ja bspw. in der Weltpolitik leider täglich anders erleben. Wenn der Rechtsrahmen nicht mehr passt, weil bspw. neue Technologien Märkte umkrempeln, dann muss in jedem Falle erst das Recht angepasst werden, ehe man anders agieren kann. Sonst endet man in der Willkür. So weit, so selbstverständlich. Interessant ist es nun, sich die Reaktionen auf dieses Urteil anzusehen. So hat der Justiziar des Buchbranchen-Verbandes Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Dr. Christian Sprang, neulich der Buchbranchen-Verbandsplattform Boersenblatt.net ein Interview gegeben, in dem er zunächst das Urteil gutheißt und die Perspektiven von Googles Projekt einschätzt: Google wird sich sicher die Frage stellen müssen, ob sich der Aufwand für die Massendigitalisierung noch lohnt, wenn das Verfahren auf „Opt-in“ umgestellt wird. (…) Die Autoren und Verleger können sich das Urteil in Gold einrahmen Dann aber folgt Wunderliches – im Überschwange des “Sieges”?: (…) Richter Chin hat darin klar zum Ausdruck gebracht: Das Urheberrecht hat einen Kern, über den man nicht verfügen kann. Es ist ein Eigentumsrecht, und dahinter muss der Anspruch der Internetgemeinde, alle Inhalte zugänglich zu machen, schlicht und einfach zurücktreten. Schon lange suche ich jemand, der mir die ominösen und vielerwähnten Begriffe “Internetgemeinde” bzw. “Internet-Community” erklärt. Wer bitte soll das sein? Alle Internetnutzer? Nutzt Dr. Sprang das Internet nicht, sodass er von einer anderen Gruppe sprechen kann? Wo steht ferner der Anspruch der “Internetgemeinde” formuliert, alle Inhalte gegen den Willen der Urheber zugänglich machen zu wollen? Das ist doch eine starke Unterstellung, wie ich finde, die einen Beleg verdient. [Nachtrag : Matthias Ulmer beschreibt, was die “Internetgemeinde” sein soll] Doch dann geht es noch weiter. Dr. Sprang wird zu der Aufgabe von Verlagen befragt: Aber haben Verlage nicht zumindest eine moralische Verpflichtung, auch im Internet den Zugang zu möglichst vielen Inhalten zu ermöglichen? Seine Antwort: Ganz bestimmt. Aber es ist auch eine Mär zu glauben, dass es im Netz eine ständige Nachfrage nach wichtigen Inhalten gäbe, die kommerziell nicht erhältlich sind. Drei von fünf gemeinfreien Büchern, das zeigt eine aktuelle Untersuchung, sind nach ihrer Digitalisierung nicht ein einziges Mal weltweit genutzt worden. Auf welche Untersuchung bezieht sich Dr. Sprang und worauf bezieht sich diese Untersuchung? Mit “das zeigt eine aktuelle Untersuchung” kann man bekanntlich alles “belegen”. Und was will er uns darüber hinaus sagen? Will er uns sagen, dass es keinen Bedarf an frei zugänglichen Inhalten jenseits von Verlagsangeboten gibt? … Ich lese hier eher das übliche Muster des Schutzes des eigenen Marktes heraus. Wir könnten ja mal eine Umfrage starten, um zu schauen, ob Dr. Sprangs Sicht tatsächlich auch die selbstverständliche Sicht der Kunden seiner Kunden ist. So erfreulich ich es finde, dass das Recht auch im Falle von Googles Buchprojekt durchgesetzt wird, so bedauerlich finde ich es, dass die Verfügbarmachung von Buchinhalten zu langsam voran geht. Während Google bisher schon 15 Millionen Bücher digitalisiert hat, sind es im Falle der groß angekündigten EU-Initiative gerade einmal 1,2 Millionen Bücher. Spiegel Online bringt es auf den Punkt: Google übernimmt Aufgaben, die der Staat nicht erfüllt Kevin Kelly hat in seinem Vortrag auf der TOC 2011 treffend festgestellt: We used to be people of the book, now we are people of the screen. Daher sollten nun möglichst alle Buchinhalte auf Bildschirmen verfüg- und einfach nutzbar sein. Noch immer steckt unser Wissen aber im Wesentlichen zwischen Buchdeckeln. Je langsamer die Digitalisierung also voran geht und je stärker die Anbieter ihre Märkte abschotten und den Wandel verlangsamen, desto eher werden die Leute zu (illegalen) Alternativen greifen. Die Piraterie nimmt ja schon jetzt massiv zu. Zudem werden die Möglichkeiten, selbst Bücher zu scannen, immer besser. So könnte sich das Urteil gegen Google langfristig auch für die Buchbranche als Pyrrhussieg erweisen.
Dies ist ein Crosspost.
March 30 2011, 10:10am
M. Spielkamp zum Thema Leistungsschutzrecht
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/zGC-ebHS_CI/
Matthias Spielkamp hat gegenüber den Netzpiloten ein Interview gegeben zum Thema Leistungsschutzrecht. Er moderierte gestern einen Workshop sowie eine Diskussion zur Zukunft des Urheberrechts im Audimax der European School of Management and Technology (ESMT).
Untitled from Netzpiloten on Vimeo.
March 17 2011, 10:37am
Netzpiloten-Interview: Monika Horten
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/mGLVRfO5auo/
Die britische Wissenschaftlerin Monika Horten beschäftigt sich mit den Gesetzen der EU rund um das Thema Urheberrecht und die möglichen Sanktionen der Staaten gegenüber Filesharern und Raubkopierern, also der Themenbereich “Three Strikes” aus europäischer Sicht: Wie setzen Lobbys via öffentlicher Gesetzgebung ihre Wünsche durch beim Urheberrecht.
January 20 2011, 9:30am
Crowd Sourcing: Und wo lassen Sie forschen?
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/lgcDx34Nz0M/
Google macht crowd sourcing mit seinem offenen Forschungsprojekt co:llaboratory. Forscher und Juristen können sich dort anmelden und sich an der dritten Ausgabe zum Thema Urheberrecht an dem Studienprojekt beteiligen. In der dritten Initiative des Internet & Gesellschaft Co://aboratory wird der Frage nachgegangen, welche Eigenschaften ein Regelungssystem für immaterielle Güter, also ein Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts, haben muss. Ein Urheberrecht, das sowohl Kreativität als auch Innovation fördert, neue Geschäftsmodelle ermöglicht und so generell dem Anspruch einer „Magna Charta der Informationsgesellschaft“ gerecht wird. Die Abschlussberichte zu Innovationskultur und Open Government liegen bereits vor.
November 15 2010, 10:58am
a2n-Interview S. Lobo: “Ich bin verhalten optimistisch“
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/1tjX7VDdkNc/
Interview mit Sascha Lobo zum Thema Filesharing auf der Konferenz all2gethernow 2010 Zum zweiten Mal findet derzeit die Fachmesse Alltogehternow im Rahmen der Berlin Music Week statt. Seit Montag stellen mehr als 250 Redner aus der Musik- und Kreativbranche neue Ideen und Strategien in über 100 Workshops, Sessions, Barcamps, Panels und Lectures vor. Schwerpunktmäßig wurde die Konferenz in drei Module Camp, Kongress und Forum unterteilt, die je an zwei Tagen vom 6. bis zum 11. September in der Kulturbrauerei und auf dem Flughafengelände Tempelhof stattfinden. Besonders das Camp, welches den Auftakt der Alltogethernow machte, verstand sich dabei als eine Plattform, auf der „auf Augenhöhe“ diskutiert werden sollte. Das hierbei auch mal die Fetzen fliegen können, zeigten Deutschlands bekanntester Blogger Sascha Lobo und Blogger Marcel Weiß von „netzwertig.com“ am Montag in ihrer Diskussion zum Thema Filesharing. Das Gespräch knüpfte an eine vorab im Internet geführte Diskussion der beiden an, ob Filesharer als „schmierige Egoisten oder Wegbereiter der Kreativbranche“ zu verstehen sind. Das Interview wurde mit Sascha Lobo kurz nach dem Schlagabtausch geführt. Sascha Lobo, die Diskussion um Filesharing wird von zwei Positionen polarisiert, die auch von Euch beiden vertreten werden: die einen sehen Musikstücke als Kulturgüter an, die es zu entlohnen gilt. Die anderen wollen nicht bezahlen, weil sie damit argumentieren, dass die heutigen Technologien die digitalen Güter inflationär im Netz verteilen und damit den Mehrwert von Musikproduktionen zunichte machen…
Im Prinzip ist das eine kulturkonservative Argumentation, aber dann im Detail doch nicht. Nicht alles, was im Detail machbar ist, muss auch erledigt werden. Diesen Begriff, dass es quasi ein Diktat des Moralisch-Politischen gibt, also das nicht immer die technische Machbarkeit an vorderster Front sein muss, die haben wir im 20. Jahrhundert eigentlich zur Genüge geführt! Nur weil ich ein Auto habe, muss ich damit nicht an jeden Ort der Welt hinfahren. So. Das allein sollte eigentlich schon jedem sagen, dass Technologie durchaus eine gesellschaftliche Limitation haben sollte, nämlich durchaus da, wo es sinnvoll ist. Und ich bin normalerweise der Allererste, der bei Technologie nach vorne geht und schreit: Hurra! Aber: nur, was technisch machbar ist, heißt nicht, das es auch richtig ist und deswegen gemacht werden sollte. Und nicht, was technisch machbar ist und gemacht wird, ist deswegen technisch automatisch richtig und muss dann rückwirkend moralisch toll gefunden werden. Das halte ich für eine fatale Kurzschlussargumentation und auf der hat sich leider Marcel Weiß zu bewegen versucht, indem er da von irgendwelchen Realitäten gesprochen hat, wo noch nicht mal klar ist, wie viele Leute tatsächlich downloaden und filesharen. Was mir auch völlig Wurst ist, ehrlich gesagt. Ich weiß, dass dadurch ein Schaden entsteht, und ich weiß, dass dieser Schaden, wenn mehr Leute einsehen würden, das ist doof, minimiert würde. Und im gleichen Atemzug die Musikindustrie nicht mehr so grauenhafte Dinge versuchen würde gesetzlich durchzusetzen, denn das tut sie leider im Moment. Wieso bezeichnest du Filesharer als „schmierige Egoisten“? Schmierig sei jetzt mal so dahingestellt, ich wollte das ein bischen aufspicen. Als Egoisten bezeichne ich sie definitiv, weil sie ein Kulturgut, dessen Schöpfer der Meinung war, dafür Geld zu bekommen, ohne Geld illegal runterladen wollen. Und es auch tun. Das heißt, sie halten ihren eigenen Nutzen, dieses Kulturgut zu nutzen, für wichtiger als den Anspruch des Urhebers. Und immer wenn man etwas zum eigenen Wohlergehen für wichtiger hält als das Wohlergehen des Anderen, dann halte ich das für egoistisch. Und schmierig egoistisch ist es, wenn es dann auch noch zufällig so ist, dass der Andere davon leben möchte. Das bedeutet, dass man tatsächlich dem Anderen seine Lebensgrundlage entweder entzieht oder schwieriger macht. Das nenne ich mit vollem Recht „schmierige Egoisten“. Aber kann man die kostenlose Verbreitung des Tonträgers nicht als Werbung für den Künstler betrachten? Nein! Diese Argumentation halte ich ehrlich gesagt für hanebüchen! Wenn alle filesharen und am Ende niemand mehr dafür bezahlt: wofür nutzt einem dann noch diese Bekanntheit? Irgendwann wird dann jemand davon hören und dafür bezahlen, aber ich nicht – das ist eine Frage, die seit Kant als lächerlich und unaufgeklärt gilt. Und der T-Shirt-Verkauf? Der T-Shirt-Verkauf ist total gut für alle, die gut T-Shirts machen können, aber ich bezeichne es als Errungenschaft dieser Zivilisation, dass mit Kulturgütern Geld verdient werden kann! Das finde ich gut und das finde ich richtig, und ich weiß, das 99% der Leute mir ja eigentlich zustimmen würden, theoretisch. Praktisch ist es aber so, dass sich ein Teil dieser Leute offenbar diese moralische Frage gar nicht stellt und deswegen nicht zustimmt. Aber wollen sie, dass ein Musiker ein Stück herstellt, was Leute gut finden können? Wollen sie, dass der davon leben kann oder nicht? Das ist eigentlich eine Frage, wo man nicht ernsthaft dagegen sein kann. Aber interessanterweise stellen ja auch Musiker ihre Musik für umsonst ins Netz, gerade damit man ihre Musik verbreitet. Ja Moment, aber ich habe ja nie gesagt, dass es schlecht ist, seine Sachen umsonst wegzugeben. Ich habe nur gesagt, dass es die Wahl des Künstlers sein sollte. Wenn ein Künstler der Meinung ist, ich gebe meine Musik umsonst weg um bekannt zu werden: wow, herzlichen Glückwunsch, vielen Dank! Mach es, gar kein Problem! Wenn ein Künstler aber sagt: nein, dieses Stück möchte ich verkaufen, und ich würde sogar sagen, dass das bei jedem einzelnen Stück entscheidend ist, also dieses Stück möchte ich verkaufen und dieses möchte ich umsonst ins Netz stellen, dann muss er die Möglichkeit dazu haben. Aber der filesharer sharet einfach alles und sagt: mir ist scheißegal was du sagst lieber Musiker: ich share file! Das Stück, was du produziert hast, da hast du kein Recht mehr dran, du bist ein Arsch ich hasse dich, aber du machst ganz gute Musik und deswegen loade ich dich jetzt mal down! Du hast vorhin von einer Lösung gesprochen … Nein ich habe von einem Lösungsansatz gesprochen, ein ganz wichtiger Unterschied. Ein Lösungsansatz könnte sein, dass es eine Plattform gibt, die eben nicht diesen grotesken Regeln von Apple folgt, die quasi nah an einer Zensur vorbeilaufen oder sogar Zensur sind, was die Apps betrifft, da hier ja jemand Inhalte kontrollieren möchte. Dass eine solche Instanz nicht die relevanteste Instanz sein sollte, über die Musik vertrieben werden kann, ist jedem klar, der weiß, das Musik durchaus eine politische Komponente haben kann und auch sollte. Der für mich interessante Punkt ist, wenn es eine Plattform gäbe – das ist dieser Lösungsansatz – wo jeder seine Musik hochstellen kann und die über eine ausreichend große Marktmacht verfügt – aus welchen Gründen auch immer – damit dort ein Markt zusammenkommt, der für Musiker interessant sein kann! Und das muss nicht in Staatshänden sein, das würde ich für albern halten, aber ich kann mir gut eine Stiftung vorstellen, ich kann mir gut ein Äquivalent vorstellen oder eine Weiterentwicklung von dem, was GEMA sein sollte – denn die GEMA des 20. Jahrhunderts hat das Internet nicht wirklich verstanden – eine Art neu organisierte GEMA also in Form einer Non-Profit-Veranstaltung, die dazu dient, das Menschen von Kulturgütern leben können, und genau diese Mechanik würde ich auch bei so einer Plattform sehen. So schlimm oder so schwierig ich finde, was bisher von staatlicher oder halbstaatlicher oder institutioneller Seite aus ins Netz gestellt worden ist, so sehr würde ich gut finden, wenn es eine solche Plattform gäbe. Wie könnte man den unübersichtlichen Markt der illegalen Downloads hierfür in den Griff bekommen? Die jeweiligen Foren oder Programme zu schließen, wäre ja wahrscheinlich viel zu schwierig. Das soll man ja auch nicht. Ich hab darauf keine eindeutige Antwort. Ich weiß, dass die einzige Möglichkeit, etwas sinnvoll und langfristig zu unterbinden, die ist, die Köpfe der Leute zu erreichen und sie zum Einsehen zu bewegen, dass ihr Verhalten nicht richtig ist. Technische Möglichkeiten funktionieren nicht, da bin ich fest davon überzeugt, das ist Quatsch. Dazu ist das Internet zum Glück viel zu lebendig und divers. Ich glaube auch nicht, dass es Lösungen gibt, die ´Kulturflatrates´ bedeuten, aber das ist eine persönliche Überzeugung. Ich wäre ja schon froh, wenn die Diskussion da wäre, dass die Leute sagen: Ok, Musik als Produkt ist etwas, wofür man Geld bezahlen kann! Und wie man das tut, ob über eine Flatrate oder eine Nutzungsgebühr – keine Ahnung. Da kann man gerne drüber reden, da bin ich auch nicht Spezialist, kann ich also nicht genau sagen. Aber was ich möchte, ist: dass anerkannt wird, das Musik ein Produkt ist, was man verkaufen kann, damit Menschen davon leben können. Ich würde für die beste Lösung halten, eben so eine Art iTunes zu machen, das unabhängig und offen ist. Letzte Frage: wie siehst du die Musikindustrie, also die Labels in den nächsten Jahren in diesem Zusammenhang? Schwierig, ich kenne mich mit der Musikindustrie nicht besonders gut aus. Ich habe versucht, aus einer Netzöffentlichkeit heraus zu argumentieren und den moralischen Kriterien des Kulturguts insgesamt, dem ich mich verpflichtet fühle. Da spielen so viele Faktoren mit rein, dass ich mir nicht zutrauen kann zu sagen, was da wie im Einzelnen passiert. Interessant ist aber schon, dass die Musikindustrie vom Regen in die Traufe gekommen ist: von den Leuten, die illegal downgeloadet haben – das geht ja inzwischen auch zurück, wie ich das verstanden habe – hin auf einmal zu der vollständigen Abhängigkeit zu jemandem wie iTunes, der einem diktiert, was man tun soll. Ich bin überrascht, dass dem so viele folgen! Ja, wahrscheinlich aus Alternativlosigkeit. Und da würde ich mir natürlich wünschen, dass es mehr unabhängige Plattformen gibt, die trotzdem eine Marktmacht darstellen. Was da jedoch für Grundvoraussetzungen sein müssen: Huh! Das ist nochmal ganz schwierig, aber ich kann mir vorstellen, dass es … Ach, ich weiß nicht. Ich bin verhalten optimistisch. Bildnachweis: re:publica2010
September 10 2010, 11:01am
Video: Ethische Aspekte rund um geistiges Eigentum
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/aXHBkTaeInc/
Da hat doch der Dr. Ralf Schremper ein famoses Video ausgegraben. David Koepsell, Philosoph und Jurist hat sich mal grundlegend mit dem Thema geistiges Eigentum befasst und erzählt uns in 37 Minuten, was er davon hält. Ich bin mir sicher, dass diese Perspektive noch nicht so viele eingenommen haben.
June 17 2010, 10:02am
Morgen wird ACTA veröffentlicht
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/9I2-I-DBqAU/
Morgen, am 21. April wird der erste offizielle Entwurf des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht. Dieser internationale Vertrag soll dann die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen weltweit vereinheitlichen. Diese Entscheidung zur Veröffentlichung trafen die Unterhändler u.a. auf Druck vieler Netzaktivisten bei ihrer achten Verhandlungsrunde in Neuseeland. Dazu die EU: “Es wurde bei dieser Verhandlungsrunde Übereinstimmung darüber erzielt, dass die Verhandlungen jetzt einen Punkt erreicht haben, wo die Veröffentlichung des Entwurfstextes dazu beitragen wird, eine endgültige, gemeinsame Position zu erreichen. Aus diesem Grund und wegen des Impulses, der dem Treffen entspringt, sind die Teilnehmer einstimmig übereingekommen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um den im Ergebnis der Diskussionen konsolidierten Text der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, der den erreichten Fortschritt dokumentiert.”
Dann sollen die vielen Kritiker die Möglichkeit erhalten endlich direkt am autorisierten Text ihre teils heftige Kritik am überbordenden Regulierungswillen innerhalb von ACTA detailliert zu formulieren. Ob bis Jahresende, wenn der Vertrag schlußendlich unterzeichnet werden soll, noch genug Zeit für profunde Diskussionen ist, bleibt fraglich.
April 20 2010, 8:10am
Plagiatsvorwürfe: Von Coldplay bis “Tannöd”
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/t5fSEQ3CZp8/
Plagiat? Was war das nochmal - wird sich im Zeitalter der Remixes so mancher fragen. Aber doch, es gibt sie noch: Leute, die ihre Anwälte böse Briefe verschicken lassen, in denen die Verletzung von Urheber- oder Designrechten abgemahnt wird. Oder auch solche, die sich zu Recht beschweren, dass ihre Schöpfungen eiskalt kopiert und vermarktet worden sind. Spektaktulärer sind die großen Fälle: die Musiker von “Coldplay” etwa, die vom Gitarristen Joe Satriani verklagt wurden, weil sie sich bei ihrem Hit “Viva la Vida” an einem seiner Songs bedient haben sollen. Die Band leugnete und nach mehreren Monaten ließ Satriani die Klage fallen. Oder aber der Streit um den Krimi-Bestseller “Tannöd”: Autorin Andrea Maria Schenkel soll nur bei ihm abgeschrieben haben, beschwerte sich Sachbuchautor Peter Leuschner. Nun aber hat das OLG München die Klage in der zweiten Instanz abgewiesen - sie sehen in Schenkels Roman kein Plagiat. Weniger populäre und wohl auch wohlhabende Opfer haben sich die abmahnfreudigen Betreiber der Seite “Marions Kochbuch” ausgesucht: Sie mahnten und kassieren nach Schätzungen von “ARD Plusminus” hunderte kleine Webseitenbetreiber und Kochfreaks dafür ab, Bilder von ihrer Homepage verwendet zu haben. Und haben jetzt sogar die Kochrezepteseite “chefkoch.de” drangekriegt - weil einige ihrer User Bilder von “Marions Kochbuch” genutzt haben. Denn: Wer auf der Seite von “Marions Kochbuch” die Fotos ihres Lebensgefährten nutzt, verletzt natürlich das Urheberrecht - Experten merken aber an, dass es gut wäre, wenn Richter genauer hinsehen, unter welchen Umständen diese Urheberrechtsverletzung zustande gekommen ist. Aber was tun, wenn man selbst z.B. für die Gestaltung seiner Homepage, mit einem Plagiatsvorwurf konfrontiert wird? Zu dieser Frage hat Peter Schiling, Geschäftsführer und Copyright-Experte beim Online-Dienstleister PriorMart ein kleines Paper geschrieben, dass einen paar Tipps gibt - natürlich aber auch gleich die hauseigene Dienstleistung an den Mann bringen will.
Verwandte Artikel
Verletzt der Perlentaucher Urheberrechte? (0) Text-to-Speech: Kindle vs. Urheberrechte (0) Google Books Settlement – was ist das eigentlich? (4) Anti-Piracy-Video: Don’t Copy That Floppy (2) 10 Mythen über das Urheberrecht (23)
November 23 2009, 9:14am
Google Books Settlement – was ist das eigentlich?
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/6BTIa-1TtKs/
Das Google Books Settlement ist so kompliziert geworden, dass selbst Experten inzwischen freimütig zugeben, nicht mehr wirklich durchzublicken. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer: Es ist der Versuch von Google und den Autoren und Verlagen, sich auf die Spielregeln zu einigen, unter denen Google Bücher digitalisieren und online zugänglich machen darf. Unglaublich kompliziert ist das aber, weil die Firma Google in den USA sitzt und mit US–Vertretern von Verlagen und Autoren verhandelt – es sich bei den eingescannten Büchern aber um Werke aus der ganzen Welt handelt, für die eigentlich ein ganz anderes Urheberrecht gilt. Darf Google zum Beispiel in den USA ein Buch im Netz verfügbar machen, das dem deutschen Urheberrecht unterliegt? In den USA gibt es zum Beispiel den „fair-use“-Grundsatz, der eine Privatkopie erlaubt – eine solche Regelung existiert in Deutschland nicht. Es ist bereits recht kompliziert, diese Frage für die USA zu regeln. Eine schier unlösbare Aufgabe scheint es aber zu sein, eine Regelung zu finden, die das Urheberrecht aller anderen Länder der Erde berücksichtigt.
Aber zurück zum Anfang: 2004 kündigte Google an, eine Büchersuche einführen zu wollen: Das Wissen der Welt sollte allgemein zugänglich gemacht werden, dafür wollte der Suchmaschinenkonzern massenhaft Bücher einscannen und komplett oder in Teilen veröffentlichen. Ähnliche Ideen verfolgten auch einige andere Projekte, etwa die EU–Plattform EUROPEANA oder das Gutenberg–Projekt. Anders als diese Versuche war Google Books jedoch mit einer komfortablen finanziellen Unterstützung in dreistelliger Millionenhöhe ausgestattet – und verfügte so über wesentlich mehr Kapazitäten, um Bücher einzuscannen und online verfügbar zu machen.
Da also niemand anderes als Google willens oder bereit war, für die massenhafte Digitalisierung von Büchern viel Geld in die Hand zu nehmen, waren die Sympathien zu Beginn groß. Und legte dafür zwei Programme auf: Zum einen schloss es Abkommen mit großen Bibliotheken der Welt abgeschlossen, um deren Bestände zu digitalisieren. Es sind vor allem Universitätsbibliotheken, in Deutschland besteht eine Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek. Die Veröffentlichung dieser Werke ist in vielen Fällen kein Problem, weil das Copyright bei Werken entfällt, wenn deren Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist. Zusätzlich dazu legte Google auch ein sogenanntes Partnerprogramm auf, mit dessen Hilfe der Konzern direkt mit Verlagen zusammenarbeiten will, um die Digitalisierung von aktuellen Büchern zu regeln.
Vorteil für Verlag und Autor kann dabei sein, dass das Buch im Netz auffindbar ist und in Ausschnitten gelesen werden kann. Außerdem können Google, Autoren und Verlage zusätzliches Geld damit verdienen, dass Werbung in den GoogleBooks-Dienst integriert wird – das zumindest plant Google. Allerdings vergrätzte Google viele Rechteinhaber damit, dass es unter Berufung auf den fair-use-Grundsatz anfing, Bücher zu digitalisieren – ohne bei Autor und Verlag deren Einverständnis einzuholen. Dies war der Grund, warum die Autoren– und Verlagsvereinigungen in den USA Google wegen Urheberrechtsverletzung verklagten. Nach zähem Hin und Her einigte man sich außergerichtlich im Oktober 2008 auf einen Vergleich: auf das Google Books Settlement.
Seit der Vergleich auf dem Tisch liegt, wird er heiß diskutiert. Kein Wunder, betreffen die darin festgesetzten Regeln doch Rechteinhaber weltweit. Für alle Bücher, die vor Mai 2009 eingescannt wurden, zahlt Google 60 Dollar und führt auch später 63 Prozent aller Einnahmen an die Rechteinhaber ab. Zu wenig Geld, finden die einen – rechtlich nicht sauber, meinen andere. Bedenken, die Google auch mit dem Hinweis, dass urheberrechtlich geschützte Werke ja nur in den USA veröffentlicht werden, in den Augen vieler nicht ausräumen kann.
Bis Anfang September konnten Organisationen und Staaten aus der ganzen Welt Einspruch gegen das Gesetz erheben. Die US–Kartellbehörde meldete ebenso Bedenken an wie das deutsche Justizministerium, das damit auf die wütende Debatte über das Book Settlement im Land reagierte – und unter anderem Datenschutzdefizite bemängelte. Eine Anhörung sollte eigentlich am 7. Oktober 2009 stattfinden. Doch dieser Termin platzte – weil die US-Autoren und –Verlage ihre Zustimmung zurückzogen. Darum steht die Zukunft des Settlements jetzt in den Sternen. Entweder, beide Parteien einigen sich erneut oder das gesamte Vorhaben könnte – im schlimmsten Falle – scheitern und Google müsste eingescannte, urheberrechtlich geschützte Werke wieder löschen.
Eine Chance ist Google für sogenannte verwaiste Bücher. Das sind Werke, deren Autoren oder Verlage unbekannt oder tot sind – für die aber noch immer das Urheberrecht gilt, das erst 70 Jahre nach Tod des Autoren verfällt. Diese Inhalte sind dann endlich wieder öffentlich zugänglich – allerdings mäkeln Kritiker, dass Google in diesem Bereich ein Monopol aufbauen will. Auch das verleugnet der Konzern naturgemäß.
Das Digitalisieren des Wissens der Welt sei nicht Aufgabe eines Privatunternehmens, so die Kritik anderer. Doch öffentliche Projekte scheiterten in der Vergangenheit oftmals am mangelnden Geld. Immerhin: nicht einmal Kritiker des Settlements können verleugnen, dass der Streit um das Google Books Settlement Verlage und Autoren dazu gezwungen hat, sich mit dem Thema Digitalisierung und Veröffentlichung im Netz zu beschäftigen. Und bei aller Kritik: Alternativen oder gar eine ernsthafte Konkurrenz fürs Google Book Settlement ist derzeit nicht in Sicht.
Verwandte Artikel
YouTube: Von Hui zu Pfui?! (2) YouTube unter Beschuss (1) YouTube führt gesponsorte Videos ein (0) Vom Ego-Surfing zu “Goolge-Me” The Movie (1) Viacom vs. YouTube (0)
October 7 2009, 9:08am
Anti-Piracy-Video: Don’t Copy That Floppy
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/jGwR_LT4sM4/
Vor einigen Tagen wurden die Betreiber der schwedischen Bittorrent-Site The Pirate Bay vorläufig verurteilt (obwohl die Verteidigung in Berufung geht und die endgültige Entscheidung hier völlig offen ist). Dass Raubkopieren nichts neues ist, zeigt uns dabei dieses herrlich-peinliche Video von 1992, in dem amerikanische Schulkinder lernen sollten, das Kopieren der Spieleindustrie schadet.
(via @thornet) Verwandte Artikel
Willst du mein Freund sein? Soziale Netzwerke im US-Wahlkampf (3) Verletzt der Perlentaucher Urheberrechte? (0) USA: Blogger genießen Quellenschutz (2) US-Blogwelt “abgeschaltet” (0) US Wahl 2008: Twitter-TV - Fernsehduell mit Backchannel (0)
April 22 2009, 8:05am
Text-to-Speech: Kindle vs. Urheberrechte
http://feedproxy.google.com/~r/blogpiloten/~3/59AbyPZNWeY/
Bildnachweis: ericajoy auf Flickr.com E-Book-Reader gibt es schon eine ganze Weile auf dem Markt. Amazon hat als einer der großen Anbieter bereits 2007 die erste Version des E-Book-Readers „Kindle“ auf den Markt gebracht. Bei der Buchmesse 2008 vorgestellt, fristet der Kindle in Deutschland noch ein eher stiefmütterliches Dasein. Bei Amazon ist er noch nicht ohne Weiteres zu bekommen, dennoch finden sich immer mehr Fans. Wenigstens auf dem US-amerikanischen Markt gibt es jetzt aber Probleme. Der gerade von Amazon vorgestellte E-Book-Reader „Kindle2“ musste herbe Kritik von Author’s Guild, dem amerikanischen Schriftstellerverband einstecken. Das Gerät ist mit einer Text-to-Speech-Software ausgestattet, die es dem Anwender ermöglicht, das jeweilige E-Book von einer Computerstimme vorgelesen zu bekommen, die qualitativ der menschlichen Stimme sehr nahe kommen soll. Paul Aiken, der Chef des Verbandes, sieht mit dieser Vorlesefunktion des Gerätes die Urheberrechte, im Speziellen die Tonaufführungsrechte, der Autoren verletzt. Das wird jedoch von renommierten Rechtsanwälten bezweifelt. So argumentiert der Urheberrechtsanwalt Ben Sheffner laut dem US-Branchennmagazin C-Net, dass hier keine öffentliche Aufführung vorläge. Auch Harvard-Jurist Jonathan Zittrain sagt, dass kein Urheberrecht verletzt werde, solange keine Tonaufnahme des gesprochenen Textes erstellt wurde. Worum geht es? Text-to-Speech-Software ist nicht neu. Bereits 1968 wurde das erste komplette Computersystem vorgestellt. Aus der Wissenschaftsgeschichte weiß man jedoch, dass die Entwicklungen der künstlichen Sprache bis ins 13. Jahrhundert zurückgehen. Text-to-Speech-Software dient heute vor allem sehbehinderten Menschen bei der Erfassung geschriebener Texte. Es ermöglicht dem Blinden sich einen Text am Bildschirm vorlesen zu lassen. Weitere Anwendungen Inzwischen gibt es weitere Anwendungen. So nutzen Dozenten die Software um Vorträge aufzuzeichnen, Autoren nutzen sie, um ihre selbst geschriebenen Texte zu überprüfen. Auch Produzenten von Audio-Podcasts und -Blogs finden Anwendungsmöglichkeiten. In der Musikproduktion gibt es bereits seit den 1940er Jahren ein Gerät, das Vocoder heißt und die menschliche Stimme auf Tastendruck nachbildet und verändert. Bei aller Euphorie muss man jedoch auch die Probleme erkennen und benennen. So ist die Phonetik eines der größten Herausforderungen der Softwareentwickler. Bisher konnten nur computergenerierte Stimmen, die wenig Ähnlichkeit mit einer menschlichen Stimme hatten, die Texte nachsprechen. Die Qualität der neuen E-Book-Reader ist dabei wesentlich verbessert worden. Blogpiloten Fazit Auch wenn die digitalen Reader von E-Books und E-Papers inzwischen eine neue Dimension der Text-to-Speech Software erreicht haben, ist kaum vorstellbar, dass das Urheberrecht in unzulässiger Weise allein nur durch die bessere Qualität beim Vorlesen beeinträchtigt wird. Schließlich ist der Prozess des synthetisierten Vorlesens seit mehr als 40 Jahren bekannt. Ob sich diese Geräte auf dem Deutschen Markt durchsetzen ist auch nicht sicher. Ein Blog, Schlagzeilen oder Kurzmeldungen am Bildschirm zu lesen ist eine Sache. Ein gutes Buch muss aber Seiten zum Blättern haben.
February 19 2009, 10:06am
Seite 1




