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SOPA/PIPA-Interview mit Parker Higgins von der EFF

Parker Higgins is a Staff Activist at the Electronic Frontier Foundation (EFF) and occasional author at Netzpiloten.de. We ask Parker some questions about the SOPA and PIPA in the USA and what it mean to us in Europe. 1. The two US bills SOPA & PIPA were just averted after massive criticism. Can you sum up what they were meant to do, and why they were problematic? Supporters of the bills argued that SOPA and PIPA were necessary to fight a class of “rogue” foreign sites that have no assets in the U.S., but that were facilitating unauthorized downloading by Americans. These sites, the supporters say, aren’t possible to prosecute under existing U.S. law. There are a couple of issues with that. The first is that there isn’t a lot of evidence that these sorts of sites exist as a major problem, which is compounded by the fact that the content industries’ numbers are never available for peer review and are notoriously difficult to trust. When the U.S. Trade Representative compiled an “out-of-cycle” report about the “rogue” sites in question, they were only able to list 19 sites. And one of those sites was MegaUpload, which was recently closed by the FBI. So because the problem’s not well-defined, the solution is bound to be a bit rough. In the case of SOPA and PIPA, it was very rough. Civil liberties groups like EFF and the ACLU were joined by first amendment scholars, tech companies, cyber-security experts, and many others in pointing out the collateral damage these bills would cause to the Internet as we know it. And on top of all that, the consensus was that these bills were unlikely to be effective in stemming the problem they identified, because their technical measures would be pretty trivial to circumvent. SOPA and PIPA hit that sweet spot of unnecessary, harmful, and ineffective that made it easy for people who heard about them to decide they were opposed and let their legislators know about it.

  1. There was a massive online protest against SOPA/PIPA. The New York Times labeled it a coming-of-age moment for internet politics. What was different from former online protests? The most obvious difference from earlier protests was the size and scope, with tens of thousands of sites involved and millions of people participating in one way or another. Chris Dodd, the chairman of the Motion Picture Association of America and one of the primary supporters of the bill, compared the protest to the Arab Spring. (As a side note: he might not have thought the analogy all the way through, because it doesn’t work very favorably for the MPAA.) I’m not sure this protest was on the same level as some of those government-toppling actions in the Middle East, but it was an important moment for the Internet and demonstrated that public opinion can still have an impact on the actions of legislators.
  2. SOPA & PIPA were at least temporarily shelved. What is the status now, and what’s next? Copyright reform activists know to expect these bills to come back, in one form or another. Maybe it’s not in 2012, because these bills are pretty politically toxic and we’re in an election year, but it’ll likely be soon. I’m hopeful that the enthusiasm and public awareness generated as a response to these bills can be used productively, maybe towards a positive agenda of re-shaping copyright laws to better reflect the public interest, and not that of a handful of companies in the content industries.
  3. What should we all look out for, in Europe and in the US? The content industries aren’t used to legislative defeats, and they’re almost certainly devising new ways to get these sorts of laws through in a new way. Two techniques for pushing through unpopular legislation that we’ve seen used a lot in the last few years are “policy laundering”, or passing laws in international arenas that are unlikely to pass muster domestically, and pressure from the U.S. Trade Representative on governments around the world. Of course that first technique has been the driving force behind dangerous international agreements like the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) and the Trans-Pacific Partnership Agreement (TPP), which are winding their way through the approval process now. The second technique is probably responsible for bad laws like Spain’s Ley Sinde, which has been tied to leaked threatening memos from the U.S.T.R.
  4. How can we get involved? ACTA has been signed by most of the countries that were involved in its secret drafting, but has yet to be ratified by the EU Parliament. Telling your MEPs that you oppose the proposed agreement, and they should too, is a good way to take action against it. The other important thing is to keep informed on developments on this sort of legislation. EFF is a good resource for keeping informed, and we try to cover news from all around the world. Sites like Le Quadrature du Net are great for news specific to Europe, and civil society groups in each country do a good job of covering local developments. It takes a bit of effort to really be an informed citizen, but it makes it that much harder for laws that conflict with the public interest to get passed under the radar.

2 Hours, 52 Minutes ago

Eine Streitfrage: wem gehören eigentlich die Follower?

Image by ssalonso (some rights reserved) Das Thema Social Media ist für Unternehmen in der Medienbranche nicht mehr wegzudenken. Um deren Accounts auf Facebook, Twitter und Co. im Web zu betreuen, stellen viele Firmen extra sogenannte Social-Media-Manager ein. Diese Personen kommunizieren aber oftmals nicht bloß im Namen des Unternehmens, sondern geben dem Unternehmen mit ihrer persönlichen Handschrift auch ein Gesicht. Ihr Gesicht. Insofern kann man sich streiten, wer für die Follower verantwortlich ist und wer im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die gewonnenen Leser hat. Die Beantwortung dieser arbeitsrechtlichen Frage ist bislang nicht geklärt, weil sie in der Vergangenheit auch einfach nicht zur Debatte stand. Inzwischen hat sich da aber so einiges geändert und so manche Partei trifft sich derzeit vor dem Richter wieder.

Der Fall Phonedog gegen Noah Kravitz (USA)… In den USA haben wir derzeit einen dieser Rechtsstreite, der sich genau damit beschäftigt und der womöglich eine Signalwirkung haben könnte. Das Internetportal phonedog.com, auf dem Mobiltelefone und Smartphones von Besitzern bewertet und besprochen werden können, verklagt nämlich seinen ehemaligen Social-Media-Manager Noah Kravitz auf 340.000 Dollar Schadensersatz, weil dieser 17.000 Twitter-Follower auf seinen privaten Account übertragen haben soll. Um genau zu sein, hat er seinen Twitter-Account http://www.twitter.com/phonedog_Noah in http://www.twitter.com/noahkravitz umbenannt. Das habe der Arbeitgeber ihm zugestanden nach dem Ausscheiden sagt Kravitz, doch dieser möchte davon heute nichts mehr wissen. Die andere Seite, die die Rechtsabteilung von Phonedog bekleidet, gibt natürlich an einiges investiert zu haben, um sich im Social Web gut zu platzieren und um die Zahl der Fans und Follower zu steigern. Man kann auf diese Kunden, wie Phonedog sie beschreibt, nicht einfach verzichten. Außerdem begründet die Unternehmensleitung ihr Recht darin, dass die Schaffung einer entsprechenden Markenwahrnehmung im Netz durch einer erheblichen Eigenleistung entstünden sei und dass ferner die Liste der Follower eine Art Betriebsgeheimnis ist. Für das Verraten des Betriebsgeheimnisses soll Noah Kravitz nun zahlen. Und zwar genau 2,50 Dollar pro User. So die Sachlage. Der Rechtsstreit ist perfekt und die Anwälte freuen sich inzwischen: “Wir haben nur auf so einen Prozess gewartet”, gesteht der Anwalt Henry J. Cittone, “das wird einen Präzedenzfall schaffen“. Ob der Fall zum Maßstab werden kann, wird aber so einfach nicht zu klären sein. Denn das größte Problem ist, auch über diesen Fall hinaus, dass es kein eindeutig greifbares Gesetz für diese Fälle gibt, Unternehmen meist keine Richtlinien im Vorfeld aufgestellt haben und der Tatbestand des Eigentums in den seltensten Fällen klar festgestellt werden kann. Der Fall BBC gegen Laura Kuennsberg (GBR)…

Vor etwa einem halben Jahr hat sich ein anderer Fall in England abgespielt, der ähnlich ablief. Die BBC-Journalistin Laura Kuennsberg hat bei Ihrem Arbeitgeberwechsel zum Konkurrenten ITV (Independent Television) ebenfalls Ihren Twitter-Account einfach mitgenommen. Durch die Umbennung Ihres Accounts @BBCLauraK zu @ITVLauraK hat die BBC so mal eben 59.000 Follower an die Konkurrenz verloren. Die Frage, wen die Menschen abonniert haben, die politische Chefkorrespondentin, die auch für Ihre Breaking News bekannt war oder das Broadcasting-Netzwerk BBC, stand hier im Raum und wurde schlussendlich zu Gunsten von Laura Kuennsberg entschieden. Mit einer der Hauptargumente dafür war auch, dass Twitter eigentlich keine Unternehmenskonten erlaubt. Heute hat der Account ganze 72.000 Follower und die kann sich zumindest momentan ITV aufs Konto schreiben. Einschätzung nach deutschem Recht… Wie solch eine Sache nach deutschem Recht, für einen Fall wie den beiden obigen ablaufen könnte, hat nun Dr. Carsten Ulbricht mal auf dem Blog http://www.rechtzweinull.de eingeschätzt. Er glaubt zwar, dass solch eine Schadensersatzklage in Deutschland eher abwegig erscheint, ABER.. man wird ja mal träumen dürfen. Und so hat er folgende Parameter aufgestellt, die herangezogen werden können, wenn man klären möchte, wer denn hier tatsächlich als Eigentümer festgestellt werden kann:

Wer hat den Account angemeldet? Wie ist die Ausgestaltung (auch Nutzungsbedingungen) des jeweiligen Sozialen Netzwerkes? Wer bezahlt etwaige Kosten des Accounts Wie ist der Accountname (z.B. Firmenname enthalten)? Auf welche Email-Anschrift wurde der Account angemeldet? Wird der Account schwerpunktmäßig privat oder geschäftlich genutzt?

Wer Social-Media-Manager ist, wird nun feststellen, dass man hier quasi Bingo spielen könnte, denn in nicht wenigen Fällen, ist weder alles eindeutig dem Unternehmen, noch eindeutig dem Mitarbeiter zuzuordnen. Von daher behält der Rechtsanwalt recht, wenn er sagt: “… man wird hier die jeweilige Gestaltung und Historie des Accounts betrachten und bewerten müssen”. Ein wenig anders schätzt er das Ganze allerdings bei rein geschäftlichen Accounts ein, die als offizieller Unternehmenskanal im Auftrag des Arbeitgebers geführt werden. Also quasi, die typischen Unternehmensseiten auf Facebook, Twitter und Co. Auch wenn ein Social-Media-Manager diese angelegt hat und eventuell sogar alleine im Besitz der Passwörter etc. ist, so hätte die Person, hier schlechte Aussichten auf eine Übernahme der Fans und Follower. Die Sache ist komplex. Von daher könnt Ihr hier mal den gesamten Blogpost lesen, inklusive einer Bewertung des oben genannten Falles „Phonedog vs. Kravitz“. Es ist interessant, was Dr. Ulbricht dort zu sagen hat. Mit internen Richtlinien ist man gut beraten… Wer nun auf Nummer sicher gehen will – und damit meine ich nicht nur den Unternehmer – der sollte bereits bei der Vertragsschließung für Klarheit sorgen und in Form einer Nebenabrede im Vertrag oder in einer internen Social-Media-Richtlinie, die Verhältnisse klären. Das raten zumindest Experten. Eine Schadensersatzklage bei eventuellem Wechsel, möchte sicherlich keiner freiwillig ausgesetzt sein. Vor allem nicht, wenn sich ein Wert von 2,50 Dollar (z.Zt. ca 1,90 Euro) pro Follower durchsetzt. Wenn Unternehmen es zulassen, dass Ihre Korrespondenten, Social-Media-Manager und Journalisten die Firmenbezeichnung im Profilnamen nutzen, dann ist das sicher nur zum Vorteil für das Unternehmen, da die Professionalität und die Bekanntheit motivierter Mitarbeiter auch auf das Unternehmen abfärben wird. Gleiches gilt natürlich umgekehrt. So wird eine Person die für einen bekannten und angesehenen Arbeitgeber arbeitet, ebenfalls von diesen profitieren. Von daher empfiehlt es sich sicherlich nicht, diese Querverweise zu unterbinden. Übrigens… während die New York Times und der Guardian sehr lose Social-Media-Richtlinien haben, was zum Beispiel das Posten von Breaking News angeht, hält Reuters es sehr strikt und fordert vertraglich von seinen Mitarbeitern, dass diese sich, was Twittermeldungen angeht, zurück halten müssen bis die Nachricht von Reuters freigegeben wurde. Das kann man vielleicht als Beispiel einer strengen Social-Media-Richtlinie sehen. Wie steht Ihr zu dem Thema? Sollte man seine Social-Media-Kontakte mitführen dürfen, auch wenn der Firmenname im Account steht? Oder seht Ihr das eher unternehmerfreundlich und würdet behaupten, dass ein solcher Account dem Arbeitgeber und somit eventuell dem Nachfolger übergeben werden muss? Wir sind gespannt auf eure Meinung!

February 1 2012, 9:45am

Disney öffnet sich für freie Videoinhalte im Web

Es ist ja nicht ganz unüblich das man, wenn man beispielsweise eine Dokumentation wie PressPausePlay oder sogar ganze Spielfilme wie Sin Nombre schauen will, auch mal auf YouTube nach einem Hit sucht. Bisher waren diese Treffer aber eigentlich eher Glückstreffer und das hochladen solcher Filme wurde von der GEMA, wenn es denn herauskam, meistens mit einer Löschung des Inhalts beantwortet. Das die großen Hollywood-Filmstudios freiwillig Ihre Produktionen auf offenen Plattformen wie der Google-Tochter uploaden, ist so unwahrscheinlich gewesen wie ein Oscar-Gewinn für Johnny Depp oder Harrison Ford (beide gingen bisher immer leer aus). Lediglich Filmtrailer und Making Ofs waren zum Zwecke viraler Verbreitung publiziert worden und dienten eher Werbezwecken statt reiner Nächstenliebe oder der kulturellen Verbreitung.

Mit Disney wird hier allerdings einiges neues passieren. Das Unternehmen, dass sich auf Kinder-Entertainment, Spielzeug und Merchandise spezialisiert hat wird künftig mit einem YouTube-Channel an den Start gehen, der eigens für die Plattform produzierte Kinderfilme anbietet – kostenfrei versteht sich. Laut Golem.de ist hier ein Budget von 10 Millionen bis 15 Millionen US-Dollar angesetzt worden. Für Disney sicherlich ein recht schmaler und sehr überschaubarer Betrag – aus der Portokasse – jedoch für einen YouTube-Channel schon eine Menge Holz. Disney möchte nämlich das unter Kindern und Jugendliche beliebte Portal mehr für PR-Zwecke nutzen und mit Streams für den nötigen Aufwind sorgen. Also ebenfalls nicht ganz uneigennützig, aber immerhin eine Öffnung hin zum aktuellen Zeitgeist. Dass Disney diesen Schritt wagt, ist auch auf die stetigen Rückläufe der Umsätze zurückzuführen. 300 Millionen Dollar Verlust hat das Unternehmen in den letzten vier Quartalen verzeichnet, glaubt man den veröffentlichten Zahlen von Golem. Wenn das die Konsequenz aus fehlenden Einnahmen ist, dann sollten wir Verbraucher doch bitte noch mehr boykottieren und vielleicht setzt sich dieser Grundgedanke ja bald fest durch. Wäre das nicht schön, wenn Seiten wie YouTube bald mehr Blockbuster anbieten würde oder Geschäftsmodelle wie das eingestampfte Streaming-Portal kino.to legal wären? Vielleicht ist der Grundstein für neue Geschäftsmodelle, wie dieses nun ins Visier genommene, ja bald Konsens und wir haben alle ein wenig mehr vom Kuchen. Einnahmen generiert Disney nämlich über eigens bereitgestellte Anzeigen auf dem Channel. So kann man über Banner neben dem Stream womöglich in den Merchandise-Shop geraten oder zu einem der unzähligen anderen Onlineshops Einlass finden. Ich bin gespannt wie sich dieses Vorgehen auszahlen wird und ob es auch andere Produzenten zur Nachahmung verleitet. Die digitale Revolution und das Web 2.0 krempeln ja so einiges um. Warum nicht auch endlich das veraltete Urheberrecht und die klassischen Vertriebswege der Unterhaltungsindustrie. Ich sehe Potenzial und wie steht Ihr dazu?

November 8 2011, 9:30am

Kommentar zum Perlentaucher-Urteil

Fünf Jahre lang wurde in Frankfurt ein Rechtsstreit um das Urheberrecht ausgefochten. Auf der einen Seite die mächtigen Zeitungsverlage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Süddeutschen Zeitung und auf der anderen Seite das mühselig ernährende Eichhörnchen Perlentaucher. Grund zur Klage der Verlage war das Geschäftsmodell Perlentauchers, dass sich durch die komprimierte Wiedergabe von Buchrezessionen, durch Empfehlung dieser Inhalte sowie den Verkauf dieser Rezessionen an Buchhändler wie amazon.com mit eher schlechtem als rechtem Gewinn einen Namen machte.

Im realen Leben sah das dann so aus, dass Perlentaucher aus einem 3.000 Zeichen langen Artikel einen um 2.500 Zeichen verkürzten Querschnitt der Buchrezession – sogenannte „Abstracts“ – verfasste und kommerziell genutzt hat. Eigentlich keine große Sache denkt man sich. Ist es doch auf vielen Blogs Gang und Gebe, dass man sich gegenseitig zitiert, verlinkt oder die Infos und Meinungen der anderen in seine Artikel mit einfließen lässt. Das viele Blogs durch Ihre Inhalte auch Einnahmen generieren kann man ebenfalls nicht abstreiten. Doch wie gewohnt geht das Urheberrecht in Deutschland ja oftmals eigene, tief verschlungene Wege, deren Ende meistens in einer Sackgasse landet. So auch beim Rechtsstreit um Perlentaucher. Die Verlage fühlten sich kopiert. Selbst wenn es um stark verkürzte Rezessionen ginge, seien diese Meinungen nicht aus eigenen Impulsen entstanden, sondern schlichtweg geklaut und somit ist das Geschäftsmodell strittig, lautete der Tenor der FAZ und der SZ. Ganz so drastisch sah es das Oberlandesgericht Frankfurt dann allerdings nicht. Im zu Letzt gesprochenen Urteil spricht sich der Gesetzgeber für das Geschäftsmodell von Perlentaucher aus und sagt dass das Konzept des Beklagten gültigem Recht entspreche. Ein Punktesieg? Nein, nicht wirklich. In der Einzelfallprüfung hat sich das Gericht streckenweise dann doch gegen Perlentaucher ausgesprochen. In einigen Fällen konnte nämlich tatsächlich keine ausreichende schöpferische Eigenleistung festgestellt werden, was bedeutet, dass der Paragraph 24 des Urheberrechtes nicht in allen Belangen eingehalten wurde und somit der Vorwurf des „geistigen Diebstahls“ in weiten Teilen anscheinend gerechtfertigt ist. Der Paragraph besagt: „Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“. Soweit so gut. Was nun allerdings nötig gewesen wäre, um den Fall wirklich zu verstehen und sich endgültig eine Meinung über den Sachverhalt bilden zu können wäre eine Abgrenzung gewesen. Was ist eigentlich genau ein „selbständiges Werk“ und wie definiert man demnach ein „unselbstständiges Werk“? Wer es weiß, bitte ins Kommentarfeld eintragen. So ganz eindeutig finde ich es nämlich nicht. Um dem Ganzen am Ende dann erst einmal den „Ad-Acta-Stempel“ verleihen zu können, wurde das Verfahren mit dem Vermerk „Revision nicht zugelassen“ beendet und weil eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema zu anstrengend ist (oder nachhaltig zu einfach?!), wird zukünftig haarklein weitergeklagt. Denn, der Einzelfall muss weiterhin betrachtet werden! Die Mühlen der Bürokratie sollten immer in Bewegung bleiben, ansonsten stauben sie ein und rosten vermutlich noch vor sich hin. Das wäre ja dann wohl fatal für die Herren auf den Podien. Eine genauere Abgrenzung jedenfalls würde Akteuren wie Perlentaucher helfen rechtskonformer arbeiten zu können und die Verlage womöglich schützen, dass sich solch ein Rechtsstreit zukünftig nicht wieder ereignet. Doch anscheinend wurden hier Perlen vor die Säue geworfen. Das Urteil ist unzufriedenstellend.

November 5 2011, 11:06am

Interview: M. Spielkamp zum Thema Urheberrecht

Auf der re:publica 2011 haben Netzpiloten und SAE Institute einige Interviews geführt. Dieses Gespräch mit Matthias Spielkamp von irights.info fokussiert das Thema Urheberrecht und die nahe thematische Umgebung:

September 14 2011, 9:45am

Belgische Seiten von Google wieder freigeben!

Der heute morgen von mir veröffentlichte Beitrag: Google sperrt belgische Zeitungen aus! hat sich schneller aufgeklärt als gedacht. Google-Sprecher Echikson erklärte der Nachrichtenagentur AP heute: “Wir freuen uns, dass Copiepresse uns zugesichert hat, dass wir ihre Websites wieder in den Google-Suchindex aufnehmen können, ohne gerichtlich angeordnete Strafen fürchten zu müssen. Wir werden dies so schnell wie möglich tun. Wir wollten ihre Websites nicht aus unserem Index nehmen, aber wir mussten die Anordnung des Berufungsgerichts respektieren, bis Copiepresse handelt.”

July 19 2011, 1:35pm

Google sperrt belgische Zeitungen aus!

Nachdem Google den Rechtsstreit gegen einige belgische Zeitungen verloren hat, sperrt der Datenriese die Zeitungen komplett aus dem Portfolio aus. Eigentlich wollten die Verlage nur von der Aggregationsplattform Google News augeschlossen werden, doch das Unternehmen nahm das Urteil anders auf und reagierte rabiat auf die Verleger-Schelte!

Da haben sich die Verlage wohl zu früh gefreut. In ihrem blinden Eifer mal wieder gegen alles vorzugehen, was irgendwie mit Internet zu tun hat, haben einige belgische Zeitungen wie die La Libre Belgique und die Le Soir nach der erfolgreichen Klage nun doch den Kürzeren gezogen. Der fast 5 Jahre anhaltende Rechtsstreit, der durch alle Instanzen ging, endete für Google nicht befriedigend. Die Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse, die den Verbund der Zeitungen vertrat, hatte bewirkt das Google angehalten wurde alle Veröffentlichungen zu entfernen. Alle Veröffentlichungen? Nun ja, anscheinend ist das Urteil nicht genug präzisiert worden, denn Google hat tatsächlich ALLE Veröffentlichungen rausgenommen. Nicht nur die aus dem Segment Google News, sondern auch die aus der Google Suche. Google wäre immerhin nicht Google, wenn das Unternehmen nicht das letzte Wort haben würde! Mit der Aussage, man sei dazu verpflichtet alle Treffer zu entfernen und demnach keine neuen mehr aufzunehmen, rechtfertigt das Unternehmen seine Handlungsweise. Der Verband allerdings heult dabei auf wie ein angeschossener Hund und bezichtigt Google des Boykotts. Einige Zeitungen klagen lauthals: “Es ginge dabei doch nur um Google News, nicht etwa um die Suchmaschine!” – tja Pech gehabt würde ich da wohl sagen. Schaut man sich die Strafandrohungen an, die das Unternehmen erwarten müsse, wäre ich persönlich auch lieber ein wenig übervorsichtig. Mit bis zu eine Million Euro Strafgeld pro Tag, müsse Google rechnen, wenn es gegen das Urteil verstößt. Wie diese Geschichte jetzt ausgehen wird ist noch unklar. Inwiefern Copiepresse nun die Interessen der Zeitungen weiter vertreten kann wird sich zeigen. Google-Sprecher William Echikson allerdings spricht klare Worte: “Das Urteil beziehe sich auch auf die Websuche!”. Weiterhin heißt es: “Man würde dies gerne wieder ändern, dazu müsse Copiepresse allerdings erklären, dass man nicht auf die Strafzahlungen bestehe!”. Auf jeden Fall hört sich das Ganze nach einem Wiedersehen an!

July 19 2011, 9:28am

Google sperrt belgische Zeitungen aus!

Nachdem Google den Rechtsstreit gegen einige belgische Zeitungen verloren hat, sperrt der Datenriese die Zeitungen komplett aus dem Portfolio aus. Eigentlich wollten die Verlage nur von der Aggregationsplattform Google News augeschlossen werden, doch das Unternehmen nahm das Urteil anders auf und reagierte rabiat auf die Verleger-Schelte!

Da haben sich die Verlage wohl zu früh gefreut. In ihrem blinden Eifer mal wieder gegen alles vorzugehen, was irgendwie mit Internet zu tun hat, haben einige belgische Zeitungen wie die La Libre Belgique und die Le Soir nach der erfolgreichen Klage nun doch den Kürzeren gezogen. Der fast 5 Jahre anhaltende Rechtsstreit, der durch alle Instanzen ging, endete für Google nicht befriedigend. Die Rechteverwertungsgesellschaft Copiepresse, die den Verbund der Zeitungen vertrat, hatte bewirkt das Google angehalten wurde alle Veröffentlichungen zu entfernen. Alle Veröffentlichungen? Nun ja, anscheinend ist das Urteil nicht genug präzisiert worden, denn Google hat tatsächlich ALLE Veröffentlichungen rausgenommen. Nicht nur die aus dem Segment Google News, sondern auch die aus der Google Suche. Google wäre immerhin nicht Google, wenn das Unternehmen nicht das letzte Wort haben würde! Mit der Aussage, man sei dazu verpflichtet alle Treffer zu entfernen und demnach keine neuen mehr aufzunehmen, rechtfertigt das Unternehmen seine Handlungsweise. Der Verband allerdings heult dabei auf wie ein angeschossener Hund und bezichtigt Google des Boykotts. Einige Zeitungen klagen lauthals: “Es ginge dabei doch nur um Google News, nicht etwa um die Suchmaschine!” – tja Pech gehabt würde ich da wohl sagen. Schaut man sich die Strafandrohungen an, die das Unternehmen erwarten müsse, wäre ich persönlich auch lieber ein wenig übervorsichtig. Mit bis zu eine Million Euro Strafgeld pro Tag, müsse Google rechnen, wenn es gegen das Urteil verstößt. Wie diese Geschichte jetzt ausgehen wird ist noch unklar. Inwiefern Copiepresse nun die Interessen der Zeitungen weiter vertreten kann wird sich zeigen. Google-Sprecher William Echikson allerdings spricht klare Worte: “Das Urteil beziehe sich auch auf die Websuche!”. Weiterhin heißt es: “Man würde dies gerne wieder ändern, dazu müsse Copiepresse allerdings erklären, dass man nicht auf die Strafzahlungen bestehe!”. Auf jeden Fall hört sich das Ganze nach einem Wiedersehen an!

July 19 2011, 9:28am

Julian Assange: erneute Auslieferung-Verhandlungen!

Der Kampf Julian Assanges gegen eine Auslieferung ist nun nach einigen vorher-gegangenen Instanzen in eine neue Runde gegangen. Es hängt viel davon ab, wie die Richter des Londoner High Court urteilen werden. Eine Auslieferung nach Schweden, könnte auch eine Überstellung an die USA durch Schweden zur Folge haben.

Am 1. Dezember 2010 hat die internationale Verbrechensbekämpfungs-organisation Interpol, die sogenannte “Red Notice” gegen Julian Assange erlassen. Die “Red Notice” ist das schärfste Mittel Interpols, dass zur Fahndung eingesetzt werden kann und veranlasste alle 188 Mitgliedsstaaten Interpols bei der Festnahme mitzuwirken. Der internationale Haftbefehl, der auf die angebliche Vergewaltigung zweier Schwedinnen durch Julian beruht, übte einen zu hohen Druck auf ihn aus und somit stellte er sich am 7. Dezember 2010 der Poliziei in London. Nachdem Julian eine Woche in Untersuchungshaft im Wandesworth-Gefängnis saß, entschied ein Londoner Gericht ihn auf Kaution und der Einhaltung einiger Auflagen freizulassen. Zu den Auflagen zählte u.a. Hausarrest und das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Julian Assange, der die Vorwürfe als unhaltbar und als Komplott gegen sich und Wikileaks empfindet, kämpft seitdem gegen eine Auslieferung nach Schweden. Im Februar 2011 entschied das Londoner Magistrates’ Court sich zur Auslieferung, wogegen Julian erneut in Berufung ging. Die Fortsetzung des Verfahrens wurde nun am 12.07.2011 wieder eingeleitet. Er beruft sich heute hauptsächlich darauf, dass er in Schweden keinen fairen Prozess mehr zu erwarten habe. “Die Öffentlichkeit in Schweden ist voreingenommen, da der schwedische Premier und Justizminister mich öffentlich verurteilt haben.” sagte Julian Assange neulich in einer Diskussionsrunde. Er befürchtet zudem dass die schwedische Regierung ihn an die USA überstellen würde, wo weitere Anklagen auf Julian warten. Am 16. Juni 2011 hat Assange das Video “191 Days Without Charge” auf Vimeo hochgeladen, um auf seine Situation – 191 Tage Hausarrest und das obwohl bis dato keine Anklage in Schweden vorliegt – aufmerksam zu machen. Seit dem 09.07.2011 gibt es jetzt auch einen Youtube Channel von Wikileaks über den zukünftig Videobotschaften an Abonnenten gesendet werden sollen.

July 12 2011, 1:15pm

INTERVIEW: Recht im Web (Dr. Till Kreutzer)

Auf der letzten re:publica hat das SAE-Team zusammen mit Stefan Mey ein Video-Interview mit Dr. Till Kreutzer von irights.info geführt und dabei Themen wie die Urheberrechtsdebatte, Rechte und Pflichten von Bloggern sowie die Digitale Gesellschaft in den Blick genommen:

June 7 2011, 10:15am

Video-Vortrag über Creative Commons

Netzpolitik.org hat einen sehenswerten Vortrag von Meike Richter in der Uni Hamburg ins Netz gestellt, der auf einfache Weise in praktische Fragen rund um die Creative-Commons-Lizenz einführt…

June 1 2011, 9:59am

Rezension: Online-Marketing und Recht

Marketiers brauchen nicht erst seit dem Online-Boom verläßliche Handreichungen was den rechtlichen Rahmen ihrer Tätigkeiten angeht. Mit dem vorliegenden Handbuch aus dem mitp-Verlag sind in Bezug auf das Web gut bedient. Es stellt eine umfassende Sammlung aller relevanten Themen dar, die im Online-Marketing eingesetzt werden können. Für jede einzelne Maßnahmen erläutert der IT-Fachanwalt Dr. Martin Schirmbacher die Rechtsvorschriften und macht diese an zahlreichen Praxisbeispielen greifbar… Wer sich bislang noch nicht mit Online-Recht auseinandergesetzt hat, wird sicher überrascht sein, wo überall Vorgaben und Fallen lauern. Das fängt schon bei Domain-Namen an. Es ist interessant ist zu lesen, welche Ansprüche Namensinhaber gegenüber Domain-Inhabern durchsetzen können, wann das nicht funktioniert und welche Konsequenzen das für die Betroffenen haben kann. Und natürlich ist uns allen noch die Guttenberg-Affäre präsent. Nicht nur bei Doktorarbeiten sondern beispielsweise auch beim eigenen Webauftritt gilt: wer abkupfert, läuft Gefahr, erwischt zu werden. Dann drohen Abmahnungen und Geldstrafen. Das betrifft Text, Bildmaterial, Ton, Spiele, Stadtpläne etc.. Datenschutz ist ebenfalls ein heißes Thema. Wir kennen diese Problematik auch aus der aktuellen Diskussion über Apple zum iPhone und iPad. Für manche Marketingkampagne sind die ausgedehnten Datenschutzrichtlinien in der Tat ein Hindernis. Vor allem beim Email-Marketing, beim Tracking oder wenn ein Onlineshop dem User personalisierte Angebote zur Verfügung stellen will. Wer sich darüber hinwegsetzt und abgemahnt oder gar verklagt wird, kann mit saftigen Geldbußen rechnen. Jedoch, so eindeutig sehen die Gerichte Verletzungen beim Online-Marketing offenbar nicht. Laut Schirnbacher kommt es zu durchaus unterschiedlichen Gerichtsurteilen.

Am Anfang führt das Buch auf ca. 15 Seiten die häufigsten Fehler auf, die man im Online-Marketing begehen kann. Immer nur mit kurzer Beschreibung und dann dem Hinweis auf das Kapitel, in dem das Thema ausführlich besprochen wird. Kapitel 2 bis 9 befasst sich mit den Geboten und Verletzungen bei den einzelnen Online-Maßnahmen wie Domainnamen, Webseiten, Online-Shops, Tracking, Werbung, Suchmaschinen-, Affiliate- und Email-Marketing. Die letzten beiden Kapitel geben wertvolle Hinweise zu den verschiedenen Arten von Verträgen im Online-Geschäft und zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Beendet wird der Themenkreis durch Quellenangaben zu Gerichtsentscheidungen, auf die der Autor in den verschiedenen Kapiteln verwiesen hat. Das Buch ist wirklich verbrauchergerecht geschrieben. Man muss sich also nicht mit Anwaltsdeutsch auskennen. Eher schon mit Online-Marketingbegriffen, wobei sich diese aber aus dem Zusammenhang ergeben. Der Lesefluss wird angenehm unterbrochen durch optisch mit Piktogrammen abgesetzte Beispiele, Checklisten, Hinweise und Warnungen zu den einzelnen Themen. Hin und wieder sind die Passagen für Otto Normalverbraucher nicht ganz einfach verständlich. Beispielsweise beim Thema Urheberrechte musste ich zweimal lesen, wie sich das bei Bildern und Videos verhält. Aber das kommt wirklich selten vor. Fazit Alles in allem betrachte ich das Buch als gutes Nachschlagewerk für Fragen, die den Internet-Marketier umtreiben. Das Online-Business-Leben birgt viele Fallen. Das Buch klärt umfangreich auf. Bei kniffligen Fragen wendet man sich lieber gleich an den Spezialisten. Langes Suchen nach Antworten ist zeitaufwändig und Gerichte entscheiden ohnehin individuell nach Sachverhalten, die der Laie in der Komplexität nicht erfassen kann. Da Web 2.0 sich ständig weiter entwickelt, erweiterte Möglichkeiten bietet und neue Fragen entstehen, ist dieses Buch sicher als Momentaufnahme zu betrachten.

Beatrice Brenner ist Leserin von netzpiloten.de und freie Marketingberaterin mit einer sehr langen Berufserfahrung in allen Sparten und Branchen. Sie ist über ihre Website mbs-brenner.com zu erreichen.

April 28 2011, 10:00am

Fake-Kommentare als Marketing (Astroturfing)

Nicht wenige Marketing- und PR-Profis haben schon einmal davon gehört, dass man Kommentare in Social Media wie Blogs oder Statusmeldungen etc. bei Sozialen Netzwerk-Plattformen im Web einfach so basteln kann, wie man sie gerne hätte: produktnah, absatzfördernd und natürlich positiv. Leider ist es nur sehr wenigen Experten klar, dass dies bereits eine justiziable Handlung ist. Und so kommt es, das nicht wenige vermeintlich seriöse Firmen das Web mit positiven Botschaften auf Bewertungsplattformen, in Webshops, in Blogs und eben in sozialen Netzwerken vollpflastern. Im allerdümmsten Fall zahlen diese Firmen sogar Agenturen Honorar für solche illegalen Aktionen in der Hoffnung, auf diese Weise Personal und Haftung gespart zu haben. Bekannt wurde die Deutsche Bahn, die eine branchenweit bekannte PR-Agentur namens berlinpolis mit dem Erstellen von Kommentaren beauftragte und damit vollständig auf die Nase fiel. Das Ziel wäre gewesen, die Stimmung für die Privatisierung positiv zu beeinflussen. Solche Maßnahmen sind schon vor der Web-Ära als “Deep Lobbying” bekannt geworden und kommen ursprünglich aus der amerikanischen Tabak-, Chemie- und Ölindustrie. LobbyControl deckte den Sachverhalt auf. Aber auch in neuerer Zeit gab es Beispiel von Firmengeschäftsführern, die mit einer geringen Kenntnis der Rechtslage in Kommunikationsfragen eigenmächtige Ideen verfolgten. Der Oops!-Award 2010 ging daher nicht ganz ohne Grundlage an Herrn Hoffer von Ankershoffen, der unter dem “Pseudonym” Peter Glaser zusammen mit seiner Freundin tolle Bewertungsrezensione des WeTab bei amazon einstellte. Rechtliche Probleme Das gezielte und absichtsvolle Einstellen von Kommentaren und Rezensionen über die eigene Firma und eigene Produkte stelle in jedem Fall eine geschäftliche Handlung dar, auch wenn das eigen Agentur im Auftrag übernimmt. Damit ist es eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Im mindesten Fall realisiert man damit den Sachverhalt des unlauteren Wettbewerbs…

Damit könnte man sich den Zugang zu redaktionellen Inhalten erschleichen, ohne das explizit mit Signalbegriffen wie Advertorial oder Werbung etc. auf den Ursprung des Beitrags von einer Firma hingewiesen wird (im Sinne von Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG “als Information getarnte Werbung”) Nun kann man im Einzelfall darüber streiten, ob ein Portal oder eine Soziales Netzwerk überhaupt eine Redaktion darstellen können. Hilfsweise könnte so ein Kommentar oder eine Bewertung dann jedoch gegen Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen. Denn dort ist niedergelegt, dass Folgendes auf Unterlassen werden muss: Unwahre Angaben oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für die Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig. Das war im Fall WeTab eindeutig der Fall, denn der Geschäftsführer hatte für seine Bewertung ein Pseudonym angenommen, um zu verschleiern, wer dort die Bewertung abgab. Man kann aber noch grundsätzlicher auf ein basales Wahrheitsgesetz im geschäftlichen Umgang rekurrieren, denn nach § 4 Nr. 3 UWG handelt jeder Unternehmer oder sein Mitarbeiter in dem Moment unlauter im Sinne des § 3 UWG, wenn er oder sie “den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert”. Das Einstellen von Meinungen, Kommentaren und Pinwand-Updates ist ja genau dann eine Wettbewerbshandlung, wenn dort eigene Produkte, Markennamen o.ä. zum Ziel der Bekanntheit und der positiven Assoziation bei potenziellen Käufern benannt werden. Denn solche getarnten Werbemaßnahmen sind grundsätzlich nach UWG verboten. Mehr dazu hier.

March 23 2011, 10:00am

M. Spielkamp zum Thema Leistungsschutzrecht

Matthias Spielkamp hat gegenüber den Netzpiloten ein Interview gegeben zum Thema Leistungsschutzrecht. Er moderierte gestern einen Workshop sowie eine Diskussion zur Zukunft des Urheberrechts im Audimax der European School of Management and Technology (ESMT).

Untitled from Netzpiloten on Vimeo.

March 17 2011, 10:37am

Der Like-Button, die Abmahnung & die Lösung

Gestern geisterte die erste Abmahnung wegen eines Like-Buttons von facebook durch den Blätter- und Blogwald, die durch die Händlerbund Management AG ausgelöst wurde und natürlich auch Spiegel Online aufpoppte. Viele schlaue und unschlaue Meinungen wurden in Artikeln und Kommentaren dazu verbreitet. Leider haben die Mannen vom Händlerbund auch noch dazu ermuntert, es einfach bei einer erweiterten Datenschutzerklärung der Seiten zu belassen. Da nach herrschender Meinung allerdings die IP-Adresse als persönliches Datum angesehen wird, könnte man durch diese erweiterte Erklärung auch unterstellen, dass der Websitenbetreiber wieder besseres Wissen facebook erlaubt, persönliche Daten über seine Website abzugreifen, was als Mitstörer gewertet werden kann, da wider besseres Wissen keine persönliche Einwilligung vom Nutzer eingeholt wurde und facebook trotzdem per iframe die persönlichen Daten über die Webseite abgreifen kann. Wenn man darauf auch noch expressivs verbis in der Datenschutzerklärung irgendwo im Impressum oder sonstwo hingewiesen hätte, dann würde man eher vorsätzlich dem gesetzeswidrigen Verhalten von facebook Vorschub leisten (Mitstörer wegen des Sammelns persönlicher Daten zum Zweck der Werbung). Ein coole Idee hatte Jens Ferner, der als Diplom-Jurist schnell zwei WordPress-Plugin gebastelt hat, die zwar noch nicht ganz elegant sind, aber rechtlich den Blogbetreiber weitgehend auf die sichere Seite bringen. Hier lest Ihr mehr dazu und könnt die Plugins auch gleich runterladen…

February 9 2011, 11:18am

„Three Strikes and you’re out“ – Was ist das eigentlich?

Filesharing ist der Musikindustrie ein Dorn im Auge – und je deutlicher wird, wie schwierig es ist, das Teilen und Kopieren von Musik im Zaum zu halten, desto schärfer werden die Maßnahmen, die die Industrie ergreift, um es zu unterbinden. Die Musikmultis mögen sich jedoch nicht nur darauf beschränken, Kopierer zu verklagen oder Bittorrent–Trackerseiten wie Pirate Bay den Prozess zu machen – in den vergangenen Jahren haben sie begonnen, auch auf die Politik Einfluss zu nehmen. Seitdem geistern so merkwürdige Begriffe wie Loi Hadopi und „Three Strikes and You’re out“ durch Medien, Blogs und politische Debatte, diskutiert das Europäische Parlament über ein ominöses Telekompaket. Aber was steckt eigentlich hinter all diesen Begriffen? Die Grundidee dahinter ist eigentlich ganz einfach: Wer beim Filesharing erwischt wird, soll bestraft werden – und zwar auch gedeckt mit staatlichen Regelungen. Frankreich schickt sich schon seit Jahren an, eine Vorreiterrolle in der Anti–Filesharing–Gesetzgebung einzunehmen. Anfang 2009 hat die konservative Regierungspartei, angeregt durch eine engagierte Unterhaltungsindustrie, ein Gesetz durchgedrückt. Inhalt: Netzusern, die drei Mal hintereinander des illegalen Filesharings bezichtigt wurden, werden Geldstrafen aufbrummt und sogar der Internetzugang des Users soll bis zu 12 Monate gesperrt werden. Prekär an dem Gesetz: Es genügte, wenn User zum wiederholten Male Filesharing vorgeworfen wurde, wenn er also zwei Mal wegen Filesharings ermahnt wurde, ohne dass ihm die Tat tatsächlich nachgewiesen wurde. Das oberste Verfassungsgericht Frankreichs kassierte Teile des Gesetzes aber nur wenige Monate später aus einem ganz anderem Grund: Sie sah in der Sperrung des Netzzugangs einen Eingriff in den freien Zugang von Informationen. Mitte September wurde eine Art Update des Hadopi–Gesetzes beschlossen, das die Durchsetzung der Sanktionsmaßnahmen sicherstellen wird – wenn der Senat zustimmt. Und wenn das Verfassungsgericht das Gesetz nicht erneut blockiert. In Frankreich agitiert die Gruppe La Quadrature du Net gegen das Gesetz. Doch Frankreich ist nicht das einzige Land, in dem ein solches Gesetz auf dem Weg ist. Auch in vielen anderen Ländern sind ähnliche Gesetze in der Diskussion – allerdings unter dem Schlagwort „Three Strikes and you’re out“ (englische Beschreibung für das Sperren des Internetzugangs nach dem dritten Filesharing–Vergehen). In der EU steckt eine entsprechende Regelung als Teil des umfassenden Telekom–Pakets mitten im Gesetzgebungsprozess. In Neuseeland ist ein entsprechendes Gesetz bereits in Kraft, auch in Ländern wie Australien und Großbritannien werden ähnliche Ideen diskutiert. Und auch in Deutschland zeigen die Unionsparteien immer mit vorsichtigen Vorstößen Sympathien für eine solche Regelung. Bildnachweis: Foto von Chorwendel

October 14 2010, 9:30am

Video: Ethische Aspekte rund um geistiges Eigentum

Da hat doch der Dr. Ralf Schremper ein famoses Video ausgegraben. David Koepsell, Philosoph und Jurist hat sich mal grundlegend mit dem Thema geistiges Eigentum befasst und erzählt uns in 37 Minuten, was er davon hält. Ich bin mir sicher, dass diese Perspektive noch nicht so viele eingenommen haben.

June 17 2010, 10:02am

twitter: Einstweilige Verfügung wegen eines tweets

RA Henning Krieg zum Thema twitter und rechtliche Pflichten und Fallstricke:

May 27 2010, 10:00am

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