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M. Spielkamp zum Thema Leistungsschutzrecht

Matthias Spielkamp hat gegenüber den Netzpiloten ein Interview gegeben zum Thema Leistungsschutzrecht. Er moderierte gestern einen Workshop sowie eine Diskussion zur Zukunft des Urheberrechts im Audimax der European School of Management and Technology (ESMT).

Untitled from Netzpiloten on Vimeo.

March 17 2011, 10:37am

IGEL – Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht

Schon länger wird heftig ein umstrittenes Leistungsschutzrecht für Verleger diskutiert. Heute ist die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) gestartet, die wir Netzpiloten ebenfalls unterstützen: “Zur Idee, ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen, gibt es inzwischen Stimmen aus den verschiedensten Bereichen der Gesellschaft. Rechtswissenschaftlich wird das Thema schon seit vielen Jahren behandelt, in unserer Quellensammlung stammt die erste wissenschaftliche Monografie dazu aus 2004. Als nächstes wurde die Forderung nach einem neuen Leistungsschutzrecht – kaum verwunderlich – zunehmend in den Medien selbst hörbar, zunächst in Print, später teils kritisch beantwortet von reinen Online-Medien. Erst seit der Bundestagswahl 2009 und dem Auftauchen des Presse-Leistungsschutzrechts im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP hat sich die Politik zu Äußerungen dazu hinreißen lassen. Mehr als ein Jahr nach der Wahl haben sich auch fast alle übrigen gesellschaftlichen Systeme dazu positioniert, von Gewerkschaften über Verbände und Einzelunternehmen bis zu Bloggern und Feuilletonisten, wobei vor allem die Wirtschaft die Pläne des Koalitionsvertrages teils scharf angreift. Wir haben die Stimmen zum Presse-Leistungsschutzrecht grob den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Medien zugeordnet und auf dieser Seite finden sie jeweils die neuesten Stimmen jedes dieser Bereiche.” Wir Netzpiloten lieben den Print. Allerdings glauben wir nicht, dass das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Form Verlegern, Verlagen, Autoren oder der deutschen Kulturwirtschaft helfen, sondern im Gegenteil eher Schaden anrichten würde. Wir bezahlen unsere Autoren ordentlich – selbstverständlich! – und können uns dennoch nicht hinter die Forderung stellen, von Suchmaschinen für die Indizierung unserer Inhalte Geld zu verlangen. Das Netz tickt anders. Deshalb suchen wir gemeinsam mit dem Rest der Szene und der Industrie nach konstruktiven Lösungen auf die Fragen, die die digitale Welt immer wieder stellt. Ohne Leistungsschutzrecht, dafür mit Lust auf’s Entdecken.

December 13 2010, 12:31pm

Leistungsschutzrecht, das

Markus Beckedahl von netzpolitik.org sind erste konkrete Sätze aus dem Umfeld der Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände zugespielt worden, die dem Lamentieren von Keese und Konsorten ein Ende bereiten, das geeignet ist, den Verlegern ins eigene Fleisch zu schneiden:

Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen. Die Diskussion der Schutzwürdigkeit von medialen Molekülen ist zentraler Hebel der ganzen Veranstaltung. Aber bereits das Urheberrecht schützt jetzt schon alle genannten Objekte sehr umfassend. Eingeschränkt werden soll also angesichts des Internets das Zitatrecht durch den Kunstbegriff der snippets, also kleiner Auszüge der Artikel. In diesem Zusammenhang möchten die Verleger daher kleinste Elemente eines Artikels unter Schutz stellen, die bisher kaum die nötige geistige Schöpfungshöhe erreichen, um durch das Urheberrecht schutzwürdig zu sein: Überschriften und … Sätze oder gar Satzteile. Und dann kommt die dramatische Einschränkung “soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen”. Zu diesem Zweck wird auch gleich das Thema Vervielfältigung neu bewertet:

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.[Hervorhebung von mir] Das Ermöglichen der Darstellung von Inhalten auf jedwedem Bildschirm ist dann schon eine Vervielfältigung. Würde ich also einen Link setzen, der es ermöglicht, das andere die dort verlinkten Inhalte auf ihrem Bildschirm sehen, dann hätte ich diese Inhalte vervielfältigt!!! Damit würde ich dann natürlich fremde Inhalte vervielfältigen und müsste dafür an die Verlegerverwertungsgesellschaft zahlen. Es geht letztlich also nicht nur um die ein oder zwei Sätze, die auf einen Artikel verweisen in Linklisten oder bei den Aggregatoren sondern eben auch um die Vorrichtung, die das Darstellen von Verlagsinhalten ermöglicht: den Link. Folgerichtig findet sich in dem geleakten Dokument der Verlegerverbände auch folgender Satz: Vergleichbar zu Leistungsschutzrechten für andere Branchen sollte der Verleger eines Presseerzeugnisses das ausschließliche Recht haben, das Presseerzeugnis zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Das Recht sollte übertragbar und vergleichbar zu anderen Leistungsschutzrechten durch eine ausreichend lange Schutzfrist gewährleistet sein. Das Recht muss den Schutz der Urheberrechte unberührt lassen und darf nicht in einer Weise ausgelegt werden können, die diesem Schutz zuwiderläuft.

Und wenn man schon den gesamten Raum des Internet zum neuen Profitcenter der Verlage umdeklariert, dann muss es mindestens so ablaufen, dass für die Verleger keinerlei Kosten für die Durchsetzung der neuen virtuellen Zölle auflaufen Das Recht sollte nicht zu einer Situation führen, in der die Rechteinhaber dazu gezwungen wären, zu Beweiszwecken umfassende Daten über das Verhalten konkreter gewerblicher Nutzer auf den Onlineseiten der Presseverlage zu sammeln. Es sollte daher auf gesetzlicher Ebene eine Beweisregelung geschaffen werden, die eine sachgerechte Rechtsdurchsetzung ermöglicht. Als Nebelkerze wird jetzt der Begriff “gewerblicher Nutzer” in den Raum geworfen. Dabei ist klar, dass jeder der einer Impressumspflicht unterliegt, letztlich gewerblicher Nutzer ist. Denn das TDG erklärt in §6 “…Vor allem die Anbringung von Werbung in Form von Bannern, Frames oder Links zu Shops etc., kann als geschäftliche Tätigkeit aufgefaßt werden, wenn dadurch ein finanzieller oder materieller Vorteil für den Anbieter erwächst (z. B. kostenloser Webspace, Vergütung für Clicks oder Provisionen usw.)”. Dass vor allem private Blogger gar keinen Einfluss darauf haben, welche Banner wo in ihren Blogs gezeigt werden, wird dann sicher nicht zur fröhlichen Akzeptanz des Leistungsschutzrechts beitragen. Aber das ist ja gewollt. Denn als Kompromiss wird man einfach na genau dieser Stelle gnädig sein, damit alles andere durchgewunken wird. Wer beweisen kann, dass ihm durch eine Website keinerlei Vergütungen zu fließen, der ist fein raus. Wer allerdings eine kostenlose Webhosting-Variante mit Werbung gewählt hat, statt monatlich zu löhnen, der hat dann ja schon einen geldwerten Vorteil und ist laut TDG ein gewerblicher Anbieter.

Prost. Es ist also angesichts der aktuellen Situation nur gerecht, das Leistungsschutzrecht so zu nennen wie es gedacht ist: eine Verlegersubvention ohne Zutun der EU. Der bzw. das Einzige, der das alles stoppen kann, ist das Wettbewerbsrecht der EU. Ich hoffe, dass die Verlage in den Nachbarländern sinnvoll reagieren und den Mist von Muttis Freundinnen Liz und Friede vor europäischen Gerichten stoppen als unzulässige Subvention und Wettbewerbsvorteil einer nationalen Industrie, die keinerlei Nachteile durch das Internet zu erleiden hat. Denn das Verkaufen von Reichweiten an Anzeigenkunden ist weder eine demokratische Tugend noch durch externe Faktoren in Deutschland so schwierig gemacht worden.

June 18 2010, 9:20am

Leistungsschutzrechte - was ist das?

Seit einiger Zeit schon, denkt man in Deutschland über die Einführung eines neuen Leistungschutzrechts für die Presseverlage nach. Diesen Bedarf an einem solchen Gesetz wird mit dem Schutz des geistigen Eigentum vor ungenehmigter Nutzung  Dritter begründet. Doch was hat man sich unter einem Leistungsschutzrecht denn genau vorzustellen und welche Auswirkungen kann dies haben?

Zuersteinmal ist festzustellen, dass Leistungsschutzrechte mit dem Urheberrecht verbunden sind . Dabei sind die Urheberrechte für denjenigen gedacht, der ein Werk (die nötige Schöpfungshöhe vorausgesetzt) herstellt, also Musiker, Maler, Autoren. Leistungsschutzrecht ist das Recht das Werk in Umlauf zu bringen und Geld damit zu verdienen. Dieses Recht können etwa ausübende Künstler als auch Tonträgerhersteller für sich beanspruchen. Hier vertritt die Verwertungsgesellschaft GEMA die Urheber und Verwerter. So will etwa die GEMA für die Musikvideos auf Youtube Geld von Google sehen. Diese Forderung ergibt sich aus dem Leistungsschutzrecht.

Für die Presseverlage gibt es ein solches Leistungsschutzrecht allerdings noch nicht. Das soll sich nun ändern. Man möchte eine Schutz für Presseerzeugnisse im Internet schaffen.

Die Gestaltung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage ist im Koalitionsvertrag mehr oder weniger sehr schwammig festgeschrieben. Das Leistungsschutzrecht soll Gebühren für die „gewerbliche Nutzung“ von Verlagsinhalten festschreiben.  Es wird argumentiert, das bestimmte Nutzungsfälle mit dem derzeitigen Urheberrecht nicht mehr abzudecken wären, und daher eine Neuerung geschaffen werden müsse. Die Befürchtung ist nun, dass das Verlinken sowie das Zitieren von Verlagsinhalten gebührenpflichtig wird.

Um zu diskutieren in wieweit die Schaffung solcher Leistungsrechte bei den Presseverlagen sinnvoll ist und was die Auswirkungen letztendlich für Vermarkter (Presseverlage) und den Nutzer sein werden, hatte das Institut für Medien- und Kommunikationspolitik am Montag , 16.11. 2009 zu einem Panel geladen. Eine Aufzeichung der Diskussionsrunde ist auf Carta.info zu finden.

Teilnehmer waren: Christoph Keese von der Axel Springer AG, Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Markus Beckedahl von Netzpolitik.org und Matthias Spielkamp vom Urheberrechtsportal iRights.info. Auf iRights.info gibt es übrigens auch  ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zum Thema Leistungsschutzrecht.

In dieser Diskussionsrunde wurde über das für und wider von Leistungsschutzrechten gesprochen. Streckenweise hatte man das Gefühl, dass die Diskussionsteilnehmer, besonders auf der Seite der Verleger, selbst nicht genau wussten wie denn genau solch ein Leistungschutzrecht nun auszusehen habe. Was genau nun unter das Leistungsschutzrecht fallen soll, ist auch noch nicht so ganz klar. Es soll Geld fließen, aber woher das kommen soll, oder in welcher Weisse es eingezogen werden soll, weiss keiner. Dabei scheint es nicht Verlagen selbst in der Krise nicht schlecht zu gehen. So brüstete sich Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender der Alex Springer AG, auf dem Monaco Media Forum mit glänzenden Zahlen. Fest steht allerdings, dass der Anzeigenmarkt im Onlinebereich längst nicht soviel Geld abwirft, wie sich das die Verleger gerne wünschen. Daher sucht man nach einer Möglichkeit den Profit zu maximieren, da kommt die Idee des Leistungschutzgesetzes gerade recht.

Ebenso steht fest, dass dieses Gesetz ein Gesetz zum Schutz der Verleger ist. Ein Gutachten des Bayrischen Journalistenverbandes dazu soll Anfang Dezember in der Zeitschrift „Kommunikation und Recht“ erscheinen. Diese Gutachten gibt zu Bedenken, dass die Presseverlage aller Wahrscheinlichkeit nach mehr von diesen Rechten profitieren als die Urheber der Texte. Es ist anzunehmen, dass eine zunehmende Enteignung der tatsächlichen Textproduzenten stattfindet. Des Weiteren werden Einschränkungen im Zitatrecht gefürchtet. Wird man noch einen Link setzen dürfen, oder muss man dafür schon bezahlen? Darf man noch Textpassagen zitieren? Auch wenn dies alles sehr unwahrscheinlich klingt, besteht doch die Möglichkeit, das diese Optionen, vielleicht auch in modifizierter Form durchgesetzt werden könnten.

Weitere Informationen:

Einen interessanten Beitrag zu diesem Thema gibt es auf futurezone.at. Auch die Bundeskanzlerin hat sich in ihrer Rede bei den Zeitschriftentagen des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger zu Leistungschutzrechten geäußert. Frau Merkel will scheinbar auf die Verlage zugehen, weiß aber nicht wie und die Verlage sollten doch mithelfen beim Entwickeln von Regeln.

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