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Google Books, jetzt neu: ohne Deutschland!

Jetzt hat die zweite Runde im Streit um Google Books erst so richtig begonnen: Am Freitagabend haben der US–Schriftstellerverband Authors Guild und der US–Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) beim New Yorker Gericht eine überarbeitete Version des Google Book Settlements vorgelegt. Die wichtigste Änderung ist eine Beschränkung auf wenige Länder. Besonders interessant für Deutschland ist, dass das Settlement jetzt nur noch den englischsprachigen Raum betrifft. Näheres fasst Kai Biermann auf Zeit online zusammen: Nur noch Bücher, die urheberrechtlich in den USA, in Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind, gehören noch zu dem digitalen Verwertungsmodell. Letztlich gibt Google damit seinen Anspruch auf, alle Bücher der Welt digitalisieren zu wollen und beugt sich unter anderem dem europäischen Druck. Deutsche Urheber sind damit nicht mehr Teil der Übereinkunft mit Google. Sie werden nicht pauschal entschädigt, verlieren aber auch keine Ansprüche gegenüber dem Konzern. Sind sie der Meinung, dass ihre Rechte verletzt werden, können sie gegen Google klagen, entweder in Deutschland oder in den USA. Sie können aber auch einen so genannten Partnervertrag mit Google schließen, jeder Verlag für sich. Dann allerdings erhalten sie wohlmöglich [sic] weniger als die angebotenen 63 Prozent. [...] Neu ist auch, dass all jene berücksichtigt werden, die sich nicht bei Google melden – weil sie nichts davon wissen oder tot sind beispielsweise. [...] Nun will man eine Art Interessenvertretung schaffen. Das eingenommene Geld soll nicht mehr verteilt, sondern dazu verwendet werden, diese Treuhänder zu finanzieren, damit sie nach verschollenen Autoren suchen. [...] Nicht ausgeräumt ist damit die Angst, dass Google ein Monopol aufbaut und bald der wichtigste Anbieter von digitalen Büchern weltweit wird. Immerhin könnte der Konzern, setzt er seine Meinung durch, die Millionen gescannten Bücher nicht nur im Volltext durchsuchbar machen, sondern auch digitale Kopien davon verkaufen. Weiterführende Infos zu den Änderungen hat irights zusammengefasst. Nach Meldungen von golem.de kritisierte die Open Book Alliance die Regelung scharf: Das Abkommen bleibe ein Versatzstück, das dazu geschaffen worden sei, den Geschäftsinteressen von Google und seinen Partnern zu dienen, zitierte golem.de Peter Brantley, Mitbegründer des Internet Archives. Die Mängel, die das US–Justizministerium Ende September scharf kritisiert hatte, seien noch immer nicht behoben. Eine Ansicht, der sich auch eine Tech–Bloggerin der Washington Post anschließt. Zufriedener zeigte sich der entschiedene Google–Books–Gegner, der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. „Der neue Vergleichsvorschlag weist Licht und Schatten auf“, sagte dessen Vorsteher, Gottfried Honnefelder laut eigener Homepage. Es werde nun geprüft, ob man sich nochmals an den zuständigen US–Richter wenden müsse. Um den Anschluss bei der Digitalisierung von Bibliotheksbeständen gegenüber den USA nicht zu verlieren, empfahl Honnefelder die Schaffung einer Deutschen Digitalen Bibliothek als Teil der „Europeana“. Was nicht mehr als ein frommer Wunsch ist – war und ist die Europeana doch stets ein im Vergleich zu Google heillos unterfinanziertes Projekt. Denn auch wenn es sicherlich berechtigte Einwände und Kritik gegen die Pläne von Google Books gegeben hat – klar ist auch, dass eine Übereinkunft, die den Großteil Europas ausschließt, nicht im Interesse der Europäer sein kann. Denn eine realistische Alternative zu Google Books hat sich bislang noch nicht gezeigt.

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November 19 2009, 12:00pm

Google Books Settlement – was ist das eigentlich?

Das Google Books Settlement ist so kompliziert geworden, dass selbst Experten inzwischen freimütig zugeben, nicht mehr wirklich durchzublicken. Dabei ist es eigentlich gar nicht so schwer: Es ist der Versuch von Google und den Autoren und Verlagen, sich auf die Spielregeln zu einigen, unter denen Google Bücher digitalisieren und online zugänglich machen darf. Unglaublich kompliziert ist das aber, weil die Firma Google in den USA sitzt und mit US–Vertretern von Verlagen und Autoren verhandelt – es sich bei den eingescannten Büchern aber um Werke aus der ganzen Welt handelt, für die eigentlich ein ganz anderes Urheberrecht gilt. Darf Google zum Beispiel in den USA ein Buch im Netz verfügbar machen, das dem deutschen Urheberrecht unterliegt? In den USA gibt es zum Beispiel den „fair-use“-Grundsatz, der eine Privatkopie erlaubt – eine solche Regelung existiert in Deutschland nicht. Es ist bereits recht kompliziert, diese Frage für die USA zu regeln. Eine schier unlösbare Aufgabe scheint es aber zu sein, eine Regelung zu finden, die das Urheberrecht aller anderen Länder der Erde berücksichtigt.

Aber zurück zum Anfang: 2004 kündigte Google an, eine Büchersuche einführen zu wollen: Das Wissen der Welt sollte allgemein zugänglich gemacht werden, dafür wollte der Suchmaschinenkonzern massenhaft Bücher einscannen und komplett oder in Teilen veröffentlichen. Ähnliche Ideen verfolgten auch einige andere Projekte, etwa die EU–Plattform EUROPEANA oder das Gutenberg–Projekt. Anders als diese Versuche war Google Books jedoch mit einer komfortablen finanziellen Unterstützung in dreistelliger Millionenhöhe ausgestattet – und verfügte so über wesentlich mehr Kapazitäten, um Bücher einzuscannen und online verfügbar zu machen.

Da also niemand anderes als Google willens oder bereit war, für die massenhafte Digitalisierung von Büchern viel Geld in die Hand zu nehmen, waren die Sympathien zu Beginn groß. Und legte dafür zwei Programme auf: Zum einen schloss es Abkommen mit großen Bibliotheken der Welt abgeschlossen, um deren Bestände zu digitalisieren. Es sind vor allem Universitätsbibliotheken, in Deutschland besteht eine Kooperation mit der Bayerischen Staatsbibliothek. Die Veröffentlichung dieser Werke ist in vielen Fällen kein Problem, weil das Copyright bei Werken entfällt, wenn deren Autor seit mehr als 70 Jahren tot ist. Zusätzlich dazu legte Google auch ein sogenanntes Partnerprogramm auf, mit dessen Hilfe der Konzern direkt mit Verlagen zusammenarbeiten will, um die Digitalisierung von aktuellen Büchern zu regeln.

Vorteil für Verlag und Autor kann dabei sein, dass das Buch im Netz auffindbar ist und in Ausschnitten gelesen werden kann. Außerdem können Google, Autoren und Verlage zusätzliches Geld damit verdienen, dass Werbung in den GoogleBooks-Dienst integriert wird – das zumindest plant Google. Allerdings vergrätzte Google viele Rechteinhaber damit, dass es unter Berufung auf den fair-use-Grundsatz anfing, Bücher zu digitalisieren – ohne bei Autor und Verlag deren Einverständnis einzuholen. Dies war der Grund, warum die Autoren– und Verlagsvereinigungen in den USA Google wegen Urheberrechtsverletzung verklagten. Nach zähem Hin und Her einigte man sich außergerichtlich im Oktober 2008 auf einen Vergleich: auf das Google Books Settlement.

Seit der Vergleich auf dem Tisch liegt, wird er heiß diskutiert. Kein Wunder, betreffen die darin festgesetzten Regeln doch Rechteinhaber weltweit. Für alle Bücher, die vor Mai 2009 eingescannt wurden, zahlt Google 60 Dollar und führt auch später 63 Prozent aller Einnahmen an die Rechteinhaber ab. Zu wenig Geld, finden die einen – rechtlich nicht sauber, meinen andere. Bedenken, die Google auch mit dem Hinweis, dass urheberrechtlich geschützte Werke ja nur in den USA veröffentlicht werden, in den Augen vieler nicht ausräumen kann.

Bis Anfang September konnten Organisationen und Staaten aus der ganzen Welt Einspruch gegen das Gesetz erheben. Die US–Kartellbehörde meldete ebenso Bedenken an wie das deutsche Justizministerium, das damit auf die wütende Debatte über das Book Settlement im Land reagierte – und unter anderem Datenschutzdefizite bemängelte. Eine Anhörung sollte eigentlich am 7. Oktober 2009 stattfinden. Doch dieser Termin platzte – weil die US-Autoren und –Verlage ihre Zustimmung zurückzogen. Darum steht die Zukunft des Settlements jetzt in den Sternen. Entweder, beide Parteien einigen sich erneut oder das gesamte Vorhaben könnte – im schlimmsten Falle – scheitern und Google müsste eingescannte, urheberrechtlich geschützte Werke wieder löschen.

Eine Chance ist Google für sogenannte verwaiste Bücher. Das sind Werke, deren Autoren oder Verlage unbekannt oder tot sind – für die aber noch immer das Urheberrecht gilt, das erst 70 Jahre nach Tod des Autoren verfällt. Diese Inhalte sind dann endlich wieder öffentlich zugänglich – allerdings mäkeln Kritiker, dass Google in diesem Bereich ein Monopol aufbauen will. Auch das verleugnet der Konzern naturgemäß.

Das Digitalisieren des Wissens der Welt sei nicht Aufgabe eines Privatunternehmens, so die Kritik anderer. Doch öffentliche Projekte scheiterten in der Vergangenheit oftmals am mangelnden Geld. Immerhin: nicht einmal Kritiker des Settlements können verleugnen, dass der Streit um das Google Books Settlement Verlage und Autoren dazu gezwungen hat, sich mit dem Thema Digitalisierung und Veröffentlichung im Netz zu beschäftigen. Und bei aller Kritik: Alternativen oder gar eine ernsthafte Konkurrenz fürs Google Book Settlement ist derzeit nicht in Sicht.

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