Nachdem Apple am vergangenen Dienstag das iPad der Weltöffentlichkeit vorgestellt hat, beginnt sich die digitale Welt erneut in Bewegung zu setzen. Gäbe es eine Richterskala für die Einführung von Apple-Innovationen, hätten die Nadeln wohl ein Erdbeben der mittleren Kategorie angezeigt mit sehr wahrscheinlichen Möglichkeit auf noch heftigere Nachbeben. Und diese Nachbeben kündigen sich gerade an, wie bei Mashable, Netzwertig und der FAZ nachzulesen ist.
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Kindischer Kindle - The incovenient truth
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Neben meiner Tätigkeit hier bei den Blogpiloten bin ich ja viel als Medien- und Verlagsberater in Deutschland unterwegs. Auf Konferenzen und bei Vorträgen habe ich in diesem Jahr auch ab und an über den Kindle von Amazon, elektronische Lesefolien und andere neuartige E-Reader gesprochen bzw. wurde gefragt, ob das das nächste große Ding ist und ob man als Verlag da unbedingt mit dabei sein muss. Meist habe ich dann auf Basis meines Fachwissens und meines gesunden Menschenverstandes argumentiert, aber immer mit dem flauen Gefühl, Kindle und Co. noch nie selbst in der Hand gehabt zu haben - wie übrigens auch 99,9% derer, die mich dazu befragt haben.
Ähnlich war es damals beim iPhone. In der Theorie wirklich ein maximal medienkonvergentes Gerät und als ich es dann irgendwann endlich in der Hand halten und testen konnte, war schnell klar: DAS Ding wird die digitale Welt verändern - und so war es dann ja auch.
In Sachen Kindle blieb also auch nur der einzige Weg: Kaufen! Gesagt getan, der Kindle kam vor drei Wochen bei mir an. Ausgepackt, aufgeladen, anmachen und nach gefühlten 2,57 Sekunden hatte ich den Reflex das Teil direkt wieder einzupacken und zurück in die USA zu schicken. Genau das habe ich inzwischen - und nicht nach den gefühlten 2,57 Sekunden - auch getan. Dass ich das Gerät dann doch länger behielt, lag daran, dass ich wissen wollte, warum nach gefühlten 2,57 Sekunden der Antireflex kam. Dazu aber gleich mehr.
Vorab noch mein Eindruck aus den gefühlten 257 Blogpostings, die ich über den neuen Kindle in Vorfreude auf mein eigenes Exemplar gelesen habe. Als Revolution, das nächste große Ding, benutzerfreundlich, leicht, klein, kompakt, gut lesbar (auch bei dunklen Lichtverhältnissen wie viele deutlich betonten) usw. usf. wurde der Kindle gefeiert. Im Nachhinein haben gefühlte 99,2 Prozent dieser Beiträge den Kindle nur deswegen über den grünen Klee gelobt, weil sie entweder dafür bezahlt wurden oder aber schlicht und einfach damit angeben wollen, dass sie zur “Elite” der early Adopter und der early “Kindle-Ergatterer” gehören.
Nun zu meiner Einschätzung: Unbestritten ist die Idee, ein permanent an den mächtigen und wachsenden Amazon-Katalog angebundenes mobiles Endgerät zu entwickeln, eine gute. Die damit verbundenen Wertschöpfungsketten haben ihren Reiz, ja. Soweit so gut. Unbestritten ist es auch toll, wenn man es schafft, eine solche Idee zur Marktreife zu bringen. Des Weiteren ist es aber auch unbestritten, dass, wenn der Kindle 2 quasi die positive Weiterentwicklung und Verbesserung des Kindle 1 sein soll (den ich leider nie in der Hand hatte), etwas grundlegend schief gelaufen sein muss, bei der Ausarbeitung der Idee. Denn:
der Kindle ist für mich eine Usability- und User Experience Katastrophe. Intuitiv ist anders! Knöpfe oben, Knöpfe unten, Tastatur mit schlechten Druckpunkten und ein Joystick, der mit Joy so viel zu tun hat wie höllische Zahnschmerzen.
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November 13 2009, 10:28am
Microsoft Windows 7: Debakel oder kluger Schachzug?
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Die Idee klang ja eigentlich ganz gut: Microsoft kündigte schon vor einigen Wochen groß an, man wolle eine schöne Rabatt-Aktion auf Windows 7 veranstalten. Wer heute das mit reichlich Vorschusslorbeeren bedachte Produkt vorbestellt, kommt zum Preis von knapp 50 Euro in den Genuss der “Home Premium”-Version. Natürlich sei das Angebot streng limitiert. Schnell sein, dachte ich mir da, und saß pünktlich um 9 Uhr vorm Rechner. Doch: So einfach war das gar nicht. Bei Amazon waren die Exemplare nach 7 Minuten weg – bis dahin ging nichts außer Fehlermeldungen beim Versuch, die Bestellung abzuschließen. Direkt danach ging Conrad in die Knie. Die deutsche Twittersphäre ist voll von ähnlichen Meldungen. Nun ist das lange Warten auf den großen Moment sicher nichts Neues: auch bei Apple stellte man sich stundenlang vor den Apple Store, um ein neues iPhone zu ergattern. Und Enttäuschungen gibt es immer, wenn jemand keines ergattern konnte. So musste Amazon schon eine Reihe von negativen Bewertungen löschen von Leuten, die sich hintergangen vorkommen. Begründung für das Entfernen der Kommentare: das limitierte Angebot hat nichts mit dem Produkt zu tun. Aber ich werde das Gefühl nicht los, dass Microsoft seine limitierten Menge etwas zu limitiert dimensioniert hat. Das Problem dabei: wenn nicht jeder eine ermäßigte Version bekommt, ist das gut fürs Geschäft. Wenn aber zu wenige eine bekommen, wird das schnell zum Imageproblem. Was meint ihr? Kluger Schachzug, der den Leuten zeigt, wie begehrt Windows 7 ist? Oder einfach nur #fail? Habt ihr überhaupt eine Version bekommen?
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July 15 2009, 5:46pm
Amazon klagt gegen Amazee
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Goliath gegen David: Weil der Name des Schweizer Startups Amazee dem Namen von Amazon angeblich zu ähnlich ist, klagt das Onlinekaufhaus gegen das Social Collaboration Netzwerk. Amazee war schon ein paar mal Thema hier bei den Blogpiloten. Wer die sympathischen Schweizer noch nicht kennt findet im Folgenden zwei Videos und hier den Link auf den Blogpiloten-Review zu Amazee. Weiter unten gibt es dann noch eine Pressemitteilung von Amazee, die mir Dania Gerhardt heute morgen geschickt hat.
— Gregory Gerhardt erklärt “Social Collaboration”:
— Dania und Gregory Gerhardt über Social Collaboration und ihr Startup Amazee:
— Pressemitteilung von Amazee Zürich und San Francisco, 21. April 2009 – Der amerikanische Konzern Amazon geht rechtlich gegen die Namensgebung des Schweizer Startups Amazee vor – wegen einer angeblichen Verwechslungsgefahr. Nachdem der Versuch einer außergerichtlichen Einigung seitens der Amazee AG gescheitert war, zieht das Online-Kaufhaus nun in den USA vor Gericht. Das Zürcher Startup Amazee bietet eine Online-Plattform für gesellschaftliche Zusammenarbeit weltweit. Eine geschäftliche Expansion in den e-Commerce-Markt, den Amazon bedient, ist zu keinem Zeitpunkt von der Amazee AG geplant gewesen. Die Verwechslungsgefahr besteht schon auf Grund der verschiedenen Namensherkünfte und der unterschiedlichen Aussprache nicht: Amazee ist eine Abwandlung des englischen “amazing”, Amazon bezieht seinen Namen von dem südamerikanischen Fluss. Darüber hinaus bestünde nach Ansicht von Amazee allein auf Grund des Bekanntheitsgrades von Amazon keinerlei Verwechslungsgefahr. Amazees CEO Gregory Gerhardt zum anstehenden Gerichtsstreit: “Eigentlich sollten wir es als Kompliment auffassen, dass Amazon unsere kleine Firma für gefährlich genug erachtet, um in den USA gegen die Eintragung unserer Marke vorzugehen und zusätzlich die Löschung der Schweizer Marke zu fordern. In der Tat ist es jedoch äußerst ärgerlich, dass Amazon mit einem solchen Verfahren unsere beschränkten Ressourcen bindet.“ Amazee hat für alle, die über den weiteren Prozessverlauf informiert bleiben möchten, ein begleitendes Projekt auf Amazee lanciert: http://www.amazee.com/amazee-vs-amazon. Interessierte können dem Projekt beitreten, sich zu Wort melden und darüber abstimmen, ob zwischen Amazee und Amazon eine Verwechslungsgefahr besteht. Verwandte Artikel
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April 21 2009, 8:57am
Text-to-Speech: Kindle vs. Urheberrechte
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Bildnachweis: ericajoy auf Flickr.com E-Book-Reader gibt es schon eine ganze Weile auf dem Markt. Amazon hat als einer der großen Anbieter bereits 2007 die erste Version des E-Book-Readers „Kindle“ auf den Markt gebracht. Bei der Buchmesse 2008 vorgestellt, fristet der Kindle in Deutschland noch ein eher stiefmütterliches Dasein. Bei Amazon ist er noch nicht ohne Weiteres zu bekommen, dennoch finden sich immer mehr Fans. Wenigstens auf dem US-amerikanischen Markt gibt es jetzt aber Probleme. Der gerade von Amazon vorgestellte E-Book-Reader „Kindle2“ musste herbe Kritik von Author’s Guild, dem amerikanischen Schriftstellerverband einstecken. Das Gerät ist mit einer Text-to-Speech-Software ausgestattet, die es dem Anwender ermöglicht, das jeweilige E-Book von einer Computerstimme vorgelesen zu bekommen, die qualitativ der menschlichen Stimme sehr nahe kommen soll. Paul Aiken, der Chef des Verbandes, sieht mit dieser Vorlesefunktion des Gerätes die Urheberrechte, im Speziellen die Tonaufführungsrechte, der Autoren verletzt. Das wird jedoch von renommierten Rechtsanwälten bezweifelt. So argumentiert der Urheberrechtsanwalt Ben Sheffner laut dem US-Branchennmagazin C-Net, dass hier keine öffentliche Aufführung vorläge. Auch Harvard-Jurist Jonathan Zittrain sagt, dass kein Urheberrecht verletzt werde, solange keine Tonaufnahme des gesprochenen Textes erstellt wurde. Worum geht es? Text-to-Speech-Software ist nicht neu. Bereits 1968 wurde das erste komplette Computersystem vorgestellt. Aus der Wissenschaftsgeschichte weiß man jedoch, dass die Entwicklungen der künstlichen Sprache bis ins 13. Jahrhundert zurückgehen. Text-to-Speech-Software dient heute vor allem sehbehinderten Menschen bei der Erfassung geschriebener Texte. Es ermöglicht dem Blinden sich einen Text am Bildschirm vorlesen zu lassen. Weitere Anwendungen Inzwischen gibt es weitere Anwendungen. So nutzen Dozenten die Software um Vorträge aufzuzeichnen, Autoren nutzen sie, um ihre selbst geschriebenen Texte zu überprüfen. Auch Produzenten von Audio-Podcasts und -Blogs finden Anwendungsmöglichkeiten. In der Musikproduktion gibt es bereits seit den 1940er Jahren ein Gerät, das Vocoder heißt und die menschliche Stimme auf Tastendruck nachbildet und verändert. Bei aller Euphorie muss man jedoch auch die Probleme erkennen und benennen. So ist die Phonetik eines der größten Herausforderungen der Softwareentwickler. Bisher konnten nur computergenerierte Stimmen, die wenig Ähnlichkeit mit einer menschlichen Stimme hatten, die Texte nachsprechen. Die Qualität der neuen E-Book-Reader ist dabei wesentlich verbessert worden. Blogpiloten Fazit Auch wenn die digitalen Reader von E-Books und E-Papers inzwischen eine neue Dimension der Text-to-Speech Software erreicht haben, ist kaum vorstellbar, dass das Urheberrecht in unzulässiger Weise allein nur durch die bessere Qualität beim Vorlesen beeinträchtigt wird. Schließlich ist der Prozess des synthetisierten Vorlesens seit mehr als 40 Jahren bekannt. Ob sich diese Geräte auf dem Deutschen Markt durchsetzen ist auch nicht sicher. Ein Blog, Schlagzeilen oder Kurzmeldungen am Bildschirm zu lesen ist eine Sache. Ein gutes Buch muss aber Seiten zum Blättern haben.
February 19 2009, 10:06am
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